Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs
358
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-.
maßstab
Lollsatz
Kronen
Ore
324
aus 328
333
Anmerkung zu den Nrun. 322 und 323. Karten
um Aufkleben von Photographien, die nicht unter Nr. 324
sallen sind nach Nr. 323 auch dann zu verzollen, wenn sie
eine der in Nr. 322 aufgeführten Bearbeitungen aufweisen.
ohne solche Bearbeitung
Anmerkungen zu den Nrun. 322 bis 324.
a) Zu Nr. 324 gehören, auch wenn die Ware in der in
Nr. 322 oder 323 bezeichneten Art bearbeitet ist:
Maskenz
Kragen, Manschetten und Vorhemden aus Papier, auch
auf einer oder beiden Seiten mit weißem, farbigem
oder bedrucktem Baumwollenstoff überzogen, ohne
wirkliche Nähte. Eine durch Pressung hervorgebrachte
künstliche Nachahmung von Nähten ist nicht als
wirkliche Naht anzusehen.
b) Bei der Verzollung von Verpackungskartons, auch mit
Einrichtung von Fächern, bleibt ein vergoldeter, versilberter,
bronzierter oder gefärbter Rand oder eine solche Kante
außer Betracht; ebenso ist die Beschaffenheit der Etikette
ohne Einfluß, sofern diese nicht vergoldet, versilbert oder
bronziert oder auch in mehr als einer Farbe gedruckt ist.
Bücher, gedruckte, im allgemeinen Tarif nicht besonders
genannt:
Bücher nicht oder nicht in wesentlichem Umfange in
schwedischer Sprache gedruckt; Wörterbücher und
Grammatiken
Bilder aller Art, durch Druck oder sonstwie vervielfältigt,
nicht eingefaßt (auch auf anderem Material als Pappe
oder Papier angebracht), wie Atzungen, Stahlstiche,
Kupferstiche, Holzschnitte, Lichtdrucke, Oldrucke, Decalco=
mania (Abziehbilder), Lithographien, Photographien,
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