Nummer
des
schwedischen
arfs“
— 428 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-.
maßstab
Lollsatz
Kronen
Anmerkung zu Abschnitt XIIAdes allgemeinen
Tarifs.
Ist bei Eisenwaren hier vorstehend zwischen bearbeitet
und unbearbeitet unterschieden, ohne daß die Art der
Bearbeitung näher angegeben wird, so ist die Ware
dann als bearbeitet anzusehen, wenn ihre Oberfläche oder
irgendein Teil davon einer besonderen Dearhitung. unter-
zogen oder ihre Form verändert worden ist. Voraus-
setzung ist dabei, daß als ZJweck der Bearbeitung oder
Formveränderung angesehen werden kann die Verwendbar-
machung der Ware für ihre besonderen Zwecke, die Hebung
ihres Aussehens oder — mit den untenerwähnten Aus-
nahmen — der Schutz der Ware gegen Rost.
Zu den bearbeiteten gehören sonach alle ganz oder
teilweise gefeilten, gefrästen, abgedrehten, W3 ge-
stanzten, gehobelten, geschliffenen, polierten, durch Olüberzug
und Erhitzen mit tiner gleichmäßigen grauen, braunen oder
anderen Farbe versehenen, in der Scheuertrommel ge-
reinigten; weiter alle ganz oder teilweise bemalten, ge-
firnißten, lackierten, emallierten, mit anderen unedlen
Metallen oder Legierungen aus unedlen Metallen über-
zogenen (jedoch mit den im Kopfe der Nrn. 709 und
710 des allgemeinen Tarifs genannten Ausnahmen), ferner
alle mittels Nieten und Schrauben oder auf dhnliche
Weise zusammengefügten Waren. Auch das mehr oder
minder vollständige Entfernen der rohen Oberfläche nach
dem Gusse, dem Schmieden oder Walzen hat zur Folge,
daß der Gegenstand als bearbeitet behandelt wird.
Als Bearbeitung wird dagegen nicht angesehen das
Anschneiden von Gewinden, das Abschneiden, das Ver-
Krößern (svällning) oder Verkleinern (strypning) der
ohrenden, die Bearbeitung eines Gegenstandes an ge-
wissen Stellen bei und zwecks der Prüfung auf Fehler-
freiheit, das Entfernen des Glühspans durch Beizen in
Säure, das Beseitigen der Gußnähte und Ansätze sowie
anderer Gußfehler, das Ebnen der Bruchflächen sowie das
Abstechen der verlorenen Köpfe, Eingüsse und Stege sowie
ein Uberstreichen mit Ol, Olfarbe, Teer, Asphalt oder
Graphit, sichtlich nur zu dem Zwecke, den Gegenstand
gegen Rost zu schützen.