Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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— 446 — 
  
  
NAummer Ver- 
es 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz 
allgemeinen maßstab 
Tarifs Kronen Ore 
956 Näh- und Strickmaschinen, fest verbunden mit Gestellen 
oder für motorischen Betrieb, Steppmaschinen darunter 
einbegriffen ... 100 tg 18 — 
957 Näh- und Strickmaschinen für Handbetrieb, ohne Gestelle; 
ebenso Oberteile für Näh-, Strick= und Steppmaschinen 
sowie Teile dazu, nicht besonders genannt 5“ 32 — 
958 Gestelle für Näh-, Strick= und Steppmaschinen sowie Teile 
dazu aus Eisen "“ 5 — 
Anmerkung zu den Nrun. 956 bis 958. Für Näh- 
und Strickmaschinen, Gestelle für solche, sowie Teile dazu 
soll der ZJollbetrag in jedem Falle mindestens 10 v. H. 
cs Warenwerts entsprechen. 
Kaffee., Gewürz- und Fleischmühlen, Obstschäl-, Eis= und 
andere ähnliche für den Haushalt oder sonst für die 
Bereitung von Eßwaren bestimmte, im allgemeinen 
Tarif nicht besonders genannte Maschinen oder Apparate; 
auch Kleiderwringmaschinen: 
959 bei einem Stückreingewichte von höchstens 15 kg - 18 — 
960 von größerem Gewicht .. . ... » 12 — 
961 Ackerwalzen und andere für die Bearbeitung des Bodens 
bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht besonders ge- 
nannte Geräte, andere als Handgerüüühte " 4 – 
962Pflüge, auch Dampfpflüge, Häufelpflüge und Erdauf- 
  
lockerer; Eggen und andere eggenähnliche Ackergeräte; 
Ernte= und Mähmaschinen; Pferderechen, Heuwender, 
Unkrautausscheider, Pferdehacken und andere für Saat- 
oder Erntezwecke bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht 
besonders genannte Apparate; Drahtsiebe, Wurfma- 
schinen, Trieure, Getreidesortierer und andere, im all- 
gemeinen Tarif nicht besonders genannte zum Sor- 
  
  
 
	        
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