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NAummer Ver-
es
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz
allgemeinen maßstab
Tarifs Kronen Ore
956 Näh- und Strickmaschinen, fest verbunden mit Gestellen
oder für motorischen Betrieb, Steppmaschinen darunter
einbegriffen ... 100 tg 18 —
957 Näh- und Strickmaschinen für Handbetrieb, ohne Gestelle;
ebenso Oberteile für Näh-, Strick= und Steppmaschinen
sowie Teile dazu, nicht besonders genannt 5“ 32 —
958 Gestelle für Näh-, Strick= und Steppmaschinen sowie Teile
dazu aus Eisen "“ 5 —
Anmerkung zu den Nrun. 956 bis 958. Für Näh-
und Strickmaschinen, Gestelle für solche, sowie Teile dazu
soll der ZJollbetrag in jedem Falle mindestens 10 v. H.
cs Warenwerts entsprechen.
Kaffee., Gewürz- und Fleischmühlen, Obstschäl-, Eis= und
andere ähnliche für den Haushalt oder sonst für die
Bereitung von Eßwaren bestimmte, im allgemeinen
Tarif nicht besonders genannte Maschinen oder Apparate;
auch Kleiderwringmaschinen:
959 bei einem Stückreingewichte von höchstens 15 kg - 18 —
960 von größerem Gewicht .. . ... » 12 —
961 Ackerwalzen und andere für die Bearbeitung des Bodens
bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht besonders ge-
nannte Geräte, andere als Handgerüüühte " 4 –
962Pflüge, auch Dampfpflüge, Häufelpflüge und Erdauf-
lockerer; Eggen und andere eggenähnliche Ackergeräte;
Ernte= und Mähmaschinen; Pferderechen, Heuwender,
Unkrautausscheider, Pferdehacken und andere für Saat-
oder Erntezwecke bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht
besonders genannte Apparate; Drahtsiebe, Wurfma-
schinen, Trieure, Getreidesortierer und andere, im all-
gemeinen Tarif nicht besonders genannte zum Sor-