Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs
— 468 —
Benennung der Gegenstände
Ver.
zollungs.
maßstab
Lollsatz
Kronen 1
Ore
aus 1187
1188
aus 1189
1190
1192
1193
1194
Apothekerwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders ge-
nannt, einzeln oder zusammengesetzt, außer Sachharin
und anderen künstlichen Süßstosfsfen
Chemisch-technische Präparate, im allgemeinen Tarif nicht
besonders genannt:
Chromsulfat, Chromchlorid, Chromsulfatchlorid,
basische, feste oder flüssige, mit wechselndem Gehalt
von Natriumsulfat oder Natriumchlorid.
anderer Art .. ..... ....... .. ....... ... .. ..
Instrumente:
chirurgische, medizinische, physikalische, außer Pyrometern
und elektrischen Meßinstrumenten, chemische und Navi-
gationsinstrumente, aller Art, im allgemeinen Tarif
nicht besonders genannt; Mikrometer, Meßbänder,
Meßstöcke, Rechenstäbe und andere im allgemeinen
Tarif nicht besonders genannte mathematische In-
strumente; ferner Teile zu hierhergehörenden In-
strumenenn ...
Anmerkung. Hierunter fallen auch Wasserwagen
aller Art.
optische:
Photographieapparate, mit oder ohne Objektiv, auch
nicht besonders genannte Teile zu Photographie-
apparaten:
im Stückreingewichte von höchstens 3 kg . .. .
im Stückreingewichte von mehr als 5 tg
Anmerkung. Für sich eingehende Obiektive werden
wie gefaßtes optisches Glas verzollt.
Kassetten, Sucher, Verschlüsse und Blenden
anderer Art als die in den Nrn. 1190 bis 1193
des allgemeinen Tarifs genannten, darunter ein-
begriffen Ferngläser, Brillen und gefaßtes optisches
Glas; auch Teile dazu, im allgemeinen Tarif
nicht besonders genannt, aus anderen Stoffen als
Gold oder Silker
100 Kronen
1 kg
15
10
1—
Sto2
l
frei
frei