Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

Nummer 
des 
schwedischen 
allgemeinen 
Tarifs 
— 468 — 
Benennung der Gegenstände 
Ver. 
zollungs. 
maßstab 
Lollsatz 
Kronen 1 
Ore 
  
aus 1187 
1188 
aus 1189 
1190 
1192 
1193 
1194 
  
Apothekerwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders ge- 
nannt, einzeln oder zusammengesetzt, außer Sachharin 
und anderen künstlichen Süßstosfsfen 
Chemisch-technische Präparate, im allgemeinen Tarif nicht 
besonders genannt: 
Chromsulfat, Chromchlorid, Chromsulfatchlorid, 
basische, feste oder flüssige, mit wechselndem Gehalt 
von Natriumsulfat oder Natriumchlorid. 
anderer Art .. ..... ....... .. ....... ... .. .. 
Instrumente: 
chirurgische, medizinische, physikalische, außer Pyrometern 
und elektrischen Meßinstrumenten, chemische und Navi- 
gationsinstrumente, aller Art, im allgemeinen Tarif 
nicht besonders genannt; Mikrometer, Meßbänder, 
Meßstöcke, Rechenstäbe und andere im allgemeinen 
Tarif nicht besonders genannte mathematische In- 
strumente; ferner Teile zu hierhergehörenden In- 
strumenenn ... 
Anmerkung. Hierunter fallen auch Wasserwagen 
aller Art. 
optische: 
Photographieapparate, mit oder ohne Objektiv, auch 
nicht besonders genannte Teile zu Photographie- 
apparaten: 
im Stückreingewichte von höchstens 3 kg . .. . 
im Stückreingewichte von mehr als 5 tg 
Anmerkung. Für sich eingehende Obiektive werden 
wie gefaßtes optisches Glas verzollt. 
Kassetten, Sucher, Verschlüsse und Blenden 
anderer Art als die in den Nrn. 1190 bis 1193 
des allgemeinen Tarifs genannten, darunter ein- 
begriffen Ferngläser, Brillen und gefaßtes optisches 
Glas; auch Teile dazu, im allgemeinen Tarif 
nicht besonders genannt, aus anderen Stoffen als 
Gold oder Silker 
  
100 Kronen 
1 kg 
  
15 
10 
1— 
Sto2 
l 
frei 
frei 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.