Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 
  
  
  
  
  
  
  
Nummer v 
des er 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Zollsatz 
allgemeinen 
rifs maßstab Kronen Ore 
aus 1196 Barometer und Thermometer; Wassermesser mit höch- 
stens 40 mm Durchlauföffuing 1 kg 1 — 
Musikinstrumente: 
1198 Tafelklaviere und Pianiss 1 Stück50 – 
1199 Flüse - 200 — 
Anmerkung zu den Nru. 1198 und 1199. Ist « 
in das Musikinstrument ein Spielapparat eingebaut, so 
erhöht sich der Zoll des Instruments um 75 Kronen. 
1202 Akkordeons und Teile ddddgdg . .. .. 1 kg — 50 
Blasinstrumente: # 
1204 aus anderen Stoffen als Holz, auch Teile dazu 100 Kronen20 * 
1205 anderer Art als die in den Nrn. 1198 bis 1204 des 3 
allgemeinen Tarifs genannten; auch gesondert 
eingehende Teile und Zubehör, im allgemeinen # 
Tarif nicht besonders genant 5 15. — 
1206 Grammophone, Phonographen und ähnliche zur Wieder- - 
gabe von Musik usw. eingerichtete Instrumente sowie 
Teile dazu, wie Platten und Walzen, Trichter, Schall- 
dosen und Nadeln usw. ...... ........ . ... ... 1 kg — 50 
Uhren: # 
Wand= und Stutzuhren in Gehäusen sowie lose Uhrgehäuse: 
1219 aus Alabaster oder anderen Steinen oder aus Por- 
zellan, Terrakotta, Majolika oder anderen Ton- 
wateen. ?„ 1 50 
aus Metall, auch mit Spielwerk ........... .. . * — 80 
1220 aus Holz oder anderen in der vorhergehenden Num- 
mer nicht genannten Stosffen » — 80 
1222 lose oder nicht eingefaßte Werke zu Wand= oder Stutz- 
uhren sowie Werkteile, im allgemeinen Tarif nicht 
besonders genannt, zu Uhren, aller Art, mit Aus- 
nahme der Turmuhren; ferner Jifferblätter und Zeiger 
zu anderen Uhren als Turmuhten - 1 — 
  
  
  
 
	        
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