Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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(Nr. 3933.) Bekanntmachung über die Ratifikation des Niederlassungsvertrags zwischen dem 
Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 13. No- 
vember 1909 und des zwischen denselben beiden Teilen am 31. Oktober 1910 
abgeschlossenen Vertrags, betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der 
beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiete des anderen vertragschließenden 
Teiles, sowie über den Austausch der Ratifikationsurkunden. Vom 
20. August 1911. 
D. vorstehend abgedruckten Verträge, nämlich: 
1. der Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der 
Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 13. November 1909, 
2. der Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen 
Eidgenossenschaft, betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der 
beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiete des anderen vertrag- 
schließenden Teiles, vom 31. Oktober 1910, 
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 
1. August 1911 in Bern stattgefunden. 
Berlin, den 20. August 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Frantzius. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Pofstanftalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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