Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 909 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Iuhalt: Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung des am 11. Oktober 1909 in Paris unter- 
zeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in der französischen 
Kolonie Algerien und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des inter- 
nationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen. S. voo. — 
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Portugals und seiner Kolonien zur revidierten Berner 
internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 13. November 1908. S. o10. 
  
  
  
  
  
(Nr. 3941.) Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung des am 11. Oktober 1909 in 
Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit 
Kraftfahrzeugen in der französischen Kolonie Algerien und die dadurch er- 
forderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen 
Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen. 
Vom 22. September 1911. 
D. Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 
11. Oktober 1909 (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 603) ist nach einer Verständigung 
zwischen der Französischen Regierung und den übrigen Mächten, für die es wirk- 
sam ist, am 1. Juli 1911 in Algerien in Kraft getreten. 
Auf Grund des § 9 der mit der Bekanntmachung vom 21. April 1910 
veröffentlichten Verordnung des Bundesrats über den internationalen Verkehr 
mit Kraftfahrzeugen (Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 640) werden folgende durch die 
Anwendung des Abkommens auf Algerien erforderlich gewordenen Anderungen 
der Anlage A und des Musters 1 der Verordnung angeordnet: 
1. Die Anlage A wird dahin abgeändert, daß in die für Frankreich be- 
stimmte Querspalte unter der Uberschrift „Staaten““ nach dem Worte 
„Frankreich die Worte: „nebst Algerien“ eingetragen werden. 
2. Im Muster 1 ist in der auf der ersten Seite befindlichen Fußnote nach 
dem Worte „Frankreich“ einzufügen: „nebst Algerien“. 
Berlin, den 22. September 1911. 
Der Reichskanzler. 
von Bethmann Hollweg. 
— — 
Reichs · Gesehbl. 1911. 146 
Ausgegeben zu Berlin den 9. Oktober 1911. 
 
	        
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