Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                                           — 88 — 
                2. Hohe Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Tuberkulose. 
Bei einem Rinde ist das Vorhandensein der Tuberkulose als in hohem Grade 
wahrscheinlich anzusehen, wenn durch die Untersuchung festgestellt ist, daß mindestens 
folgende Krankheitsmerkmale bestehen: 
  a) Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen in erheblicherer Ausbreitung und 
anfallsweise auftretender, matter und tonloser Husten bei Ausschluß anderer Ursachen 
sowie starke und fortschreitende Störung der Ernährung, 
  oder Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen mit freiwillig auftretendem Husten, 
ferner Störung der Ernährung und Vorhandensein harter, scharf abgegrenzter Knoten 
in fühlbaren Lymphdrüsen oder unzweifelhafter Erscheinungen der Tuberkulose eines 
anderen Organs — wie eines Gelenkes, der Augen, Gehirnhäute, Hoden -, 
  oder Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen mit freiwillig auftretendem Husten, 
ferner Störung der Ernährung und häufigerem, ohne erkennbare Ursache auftretendem 
Aufblähen, sofern vollkommen zuverlässige Angaben hierüber vorliegen, 
  (hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der äußerlich erkennbaren Lungen- 
tuberkulose); 
  b) harte, knotige, schmerzlose, nicht vermehrt warme Anschwellung eines oder 
mehrerer Euterviertel!), ohne daß die Milch aus dem oder den erkrankten Eutervierteln 
sinnfällig verändert ist oder anfänglich verändert war, und Vergrößerung der Euter- 
lymphdrüsen sowie stark fortschreitende Störung der Ernährung, 
  oder die gleichen Erscheinungen an dem Euter und den Euterlymphdrüsen und 
Vorhandensein von harten, scharf abgegrenzten Knoten in den vergrößerten Euter- 
lymphdrüsen, 
  (hohe Wahrscheinlichkeit des Vorlicgens der Eutertuberkulose) 
  e) schleimigeeitriger oder eitriger, nicht übelriechender, in der Regel nur spär- 
licher Ausfluß aus der Scheide bei Ausschluß einer anderen Ursache oder Umrindern 
  oder unregelmäßiges Rindern auch ohne Ausfluß aus der Scheide, sofern daneben 
gleichzeitig festzustellen sind: 
entweder starre Beschaffenheit der Gebärmutterhörner oder Eileiter, 
oder harte, scharf abgegrenzte Knoten in den inneren Darmbeinlymphdrüsen, 
  (hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Gebärmuttertuberkulose); 
  d) chronischer Durchfall mit starker Störung der Ernährung und erhebliche 
Vergrößerung der Gekrösdrüsen sowie Vorhandensein harter, scharf abgegrenzter 
Knoten in ihnen, 
  (hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der äußerlich erkennbaren Darm- 
tuberkulose). 
                                                                    II 
                                Ausführung der klinischen Antersuchung. 
Bei der klinischen Untersuchung auf das Vorhandensein der im § 10 Abs. 1 
Nr. 12 des Gesetzes bezeichneten Tuberkulosesormen ist folgendes zu beachten: 
  
1) Der bezeichneten Anschwellung eines oder mehrerer Euterviertel ist das Vorhandensein harter, 
schmerzloser Knoten im Innern eines oder mehrerer Euterviertel gleich zu erachten, die sich erst nach dem 
Ausmelken beim Durchtasten der Euterviertel bemerkbar machen.
	        
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