Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

—  321  —

Reichs-Gesetzblatt.

Jahrgang  1913.
Nr: 34.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  den  Schutz  von  Erfindungen,  Mustern  und  Warenzeichen  auf  der
18.  Brauerei-Maschinen-Ausstellung  in  Berlin  1913.  S.  321.  —  Bekanntmachung  über  den
Beitritt  Großbritanniens  zu  den  am  23.  September  1910  in  Brüssel  unterzeichneten  seerechtlichen
Übereinkommen  für  die  Kolonie  Neuseeland.  S.  321.  —  Bekanntmachung,  betreffend  Strombeiräte.
  S.  322.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Nr.  4228.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Schutz  von  Erfindungen,  Mustern  und  Warenzeichen
  auf  der  18.  Brauerei-Maschinen-Ausstellung  in  Berlin  1913.  Vom
8.  Juni  1913.

Der  durch  das  Gesetz  vom  18.  März  1904  (Reichs-Gesetzbl.  S.  141)  vorgesehene
  Schutz  von  Erfindungen,  Mustern  und  Warenzeichen  tritt  ein  für  die
in  diesem  Jahre  in  Berlin  stattfindende  18.  Brauerei-Maschinen-Ausstellung,  verbunden
  mit  einer  Gersten-  und  Hopfen-Ausstellung.

Berlin,  den  8.  Juni  1913.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Richter.

——

 

(Nr.  4229.)  Bekanntmachung  über  den  Beitritt  Großbritanniens  zu  den  am  23.  September
1910  in  Brüssel  unterzeichneten  seerechtlichen  Übereinkommen  für  die  Kolonie
Neuseeland.  Vom  12.  Juni  1913.

Großbritannien  hat  für  die  Kolonie  Neuseeland  den  Beitritt  zu  den  im  Reichs-Gesetzblatt
  von  1913  Seite  49  abgedruckten,  am  23.  September  1910  in  Brüssel
unterzeichneten  Übereinkommen,  nämlich:
1.  Übereinkommen  zur  einheitlichen  Feststellung  von  Regeln  über  den
Zusammenstoß  von  Schiffen,
2.  Übereinkommen  zur  einheitlichen  Feststellung  von  Regeln  über  die
Hilfsleistung  und  Bergung  in  Seenot,
Reichs-  Gesetzbl.  1913.  55

Ausgegeben  zu  Berlin  den  21.  Juni  1913.