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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1913.
Nr: 34.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der
18. Brauerei-Maschinen-Ausstellung in Berlin 1913. S. 321. — Bekanntmachung über den
Beitritt Großbritanniens zu den am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen
Übereinkommen für die Kolonie Neuseeland. S. 321. — Bekanntmachung, betreffend Strombeiräte.
S. 322.
(Nr. 4228.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf der 18. Brauerei-Maschinen-Ausstellung in Berlin 1913. Vom
8. Juni 1913.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene
Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Berlin stattfindende 18. Brauerei-Maschinen-Ausstellung, verbunden
mit einer Gersten- und Hopfen-Ausstellung.
Berlin, den 8. Juni 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Richter.
——
(Nr. 4229.) Bekanntmachung über den Beitritt Großbritanniens zu den am 23. September
1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Übereinkommen für die Kolonie
Neuseeland. Vom 12. Juni 1913.
Großbritannien hat für die Kolonie Neuseeland den Beitritt zu den im Reichs-Gesetzblatt
von 1913 Seite 49 abgedruckten, am 23. September 1910 in Brüssel
unterzeichneten Übereinkommen, nämlich:
1. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den
Zusammenstoß von Schiffen,
2. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die
Hilfsleistung und Bergung in Seenot,
Reichs- Gesetzbl. 1913. 55
Ausgegeben zu Berlin den 21. Juni 1913.