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ausgebrachten Beträge von insgesamt 68883399 Mark handelt, erhöht sich die
im Abs. 1 bezeichnete Kreditsumme um die für diese Ankäufe verwendeten
Beträge.
§ 3.
ö
Der Reichskanzler wird ermächtigt zur vorübergehenden Verstärkung der
ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über
den Betrag von sechshundert Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen
auszugeben.
§ 4.
Die Matrikularbeiträge und die ordentlichen Einnahmen aus der eigenen
Wirtschaft des Reichs im Rechnungsjahr 1914 sowie — mit Zustimmung der
Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogtums Baden — ein
den Sollbetrag der Überweisungen übersteigender Ertrag der Branntweinsteuer sind,
soweit sie nach der Rechnung des Jahres den Bedarf des Reichs übersteigen, zur
Deckung der nach den Anleihegrundsätzen künftig auf den ordentlichen Etat zu
übernehmenden gemeinschaftlichen Ausgaben des außerordentlichen Etats oder zur
Tilgung derjenigen Anleihe zu verwenden, auf welche die gestundeten Matrikular-
beiträge aus den Rechnungsjahren 1906 bis 1908 sowie die Fehlbeträge in der
eigenen Wirtschaft des Reichs aus den Rechnungsjahren 1907 und 1908 über-
nommen worden sind.
Ein gegen das Etatssoll der Überweisungen sich ergebender Minderertrag
der Branntweinsteuer fällt dem Reiche zur Last.
§ 5.
Der diesem Gesetz als zweite Anlage beigefügte Besoldungsetat für das
Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1914 wird auf 219124 Mark
und der als dritte Anlage beigefügte Besoldungsetat für das Direktorium der
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Rechnungsjahr 1914 wird auf
62720 Mark festgestellt.
§ 6.
Diejenigen Stellen des Landheers, der Marine und des Reichsmilitär-
gerichts, welche unter A 1 bis 8 des durch das Gesetz, betreffend den Servistarif
und die Klasseneinteilung der Orte, vom 6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 272)
festgestellten Servistarifs fallen, sind aus der vierten Anlage ersichtlich.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 27. Mai 1914.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.