Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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Anlage C gezeichneten Begrenzungslinie verbleiben; die dem Federspiele 
nicht folgenden Wagenteile (Achsbüchsen usw.) dürfen diese Begrenzungs- 
linie um 15 mm, parallel zur Mittelachse dieser Linie gemessen, 
überragen?). 
b) Die größten nach dieser Begrenzungslinie zulässigen Breitenabmessungen 
solcher Wagen müssen derart eingeschränkt sein, daß kein Teil des 
Wagens bei dessen ungünstigster Stellung in einem Gleise von 1/165 m 
Spurweite und mit der Krümmung von 250 m Halbmesser die 
Begrenzungslinie mehr als um den Wert k überragt. Die Uberragung 
ist parallel zur Schienenebene zu messen, wobei die Achse der Be- 
grenzungslinie senkrecht zur Schienenebene und in der Mitte zwischen 
beiden Schienen stehend anzunehmen ist. 
J) Diese Einschränkungen sind nach folgenden Formeln zu berechnen: 
an —n 1,165 —d 
  
  
  
  
* P— 
I. Ei = 506 B2 — k Taf 
„ an L n#„ 1,465 — d 142 pꝛ * 
II. E. — 500 z·r5 2 49 4 w k T 8. 
In diesen Formeln bedeutet: 
E: innere Einschränkung, d. h. zulässiger kleinster Abstand eines zwischen 
den Endachsen oder Drehzapfen liegenden Wagenpunkts von der in 
Anlage C gezeichneten Begrenzungslinie, in Metern; 
E. = äußere Einschränkung, d. h. zulässiger kleinster Abstand eines über 
die Endachsen oder Drehzapfen hinaus liegenden Wagenpunkts von 
der in Anlage C gezeichneten Begrenzungslinie, in Metern; 
a — Radstand, d. h. Entfernung der Endachsen oder Drehzapfen, in Meternf 
m — Abstand des betrachteten Wagenquerschnitts von der nächstgelegenen 
Endachse oder vom nächstgelegenen Drehzapfen, in Metern; 
4 = Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze bei größter 
Abnutzung, in Metern, gemessen 10 mm außerhalb der beiden in einer 
Entfernung von 1 500 mm voneinander anzunehmenden Laufkreise; 
q = mögliche Querverschiebung zwischen Lagerschale und Achsschenkel, zu- 
sätzlich derjenigen zwischen Achshalter und Achsbüchse, in Metern, aus 
der Mittellage heraus nach jeder Seite, bei größter Abnutzung; 
W — mögliche Querverschiebung von Drehgestellzapfen und Wiege, in Metern 
aus der Mittellage heraus nach jeder Seite; 
P — Drehgestellradstand, d. h. Entfernung der Endachsen der einzelnen 
Drehgestelle, in Metern; 
  
*) Vor dem Jahre 1915 erbaute Wagen mit Hebelbremsen, deren Hebel in der Tief. 
lage (Bremsstellung) die Begrenzungslinie nach Anlage C überschreiten, können als Transit= 
wagen bezeichnet werden, wenn diese Hebel in der Hochlage (Lösestellung) innerhalb der 
genannten Begrenzungslinie verbleiben.
	        
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