Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Jahrgang 1914. 
 
 
Nr. 3. 
Inhalt: Bekanntmachung über die Ratifkation der beiden am 23. September 1910 in Brüssel unter- 
zeichneten seerechtlichen Übereinkommen durch Brasilien und die Hinterlegung der Ratifkationsurkunde. 
S. 5. — Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage C zur Eisenbahn Verkehrsordnung, 
S. 6. — Berichtigung. S. 8. 
 
 
 
 
 
 
 
(Nr. 4330.) Bekanntmachung über die Ratifikation der beiden am 23. September 1910 in 
Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Übereinkommen durch Brasilien und die 
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde. Vom 24. Januar 1914. 
Die im Reichs-Gesetzblatt von 1913 Seite 49 abgedruckten, am 23. Sep- 
tember 1910 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen, nämlich: 
1. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zu- 
sammenstoß von Schiffen, 
2. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die 
Hilfsleistung und Bergung in Seenot, 
sind von Brasilien ratifiziert worden; die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde 
ist am 31. Dezember 1913 in Brüssel erfolgt. 
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 27. No- 
vember 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 764) an. 
Berlin, den 24. Januar 1914. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Jagow. 
 
Reichs-Gesetbl. 1914. 3 
Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1914.