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a) über den Limfjord (Oddesund Nord—
Oddesund Syd und Nykjebing paa
Mors—Glyngore);
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia—
Strib);
c) über den Großen [store] Belt (Nyborg-Korser)
d) über den Oresund (Helsingor—-Helsingborg
und Kopenhagen [Kjiobenhavn]—Malme;
— wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen-Malms siehe unter B. II. 5);
e) über den Masnedsund (Masnedo—Ore-
hoved);
f) zwischen Giedser und Warnemünde; —
wegen dieser Dampffährenverbindung
siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahn-
Gesellschaft betriebenen Staatsbahn-
strecke Nyborg—Faaborg;
der von der Vejle-Give Eisenbahn-Ge-
sellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke
Vejle-Give und
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende
Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved—Gjedser;
b) Aalestrup—Viborg;
Jc) Soro—Vedde.
B. Babnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Derwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der deutsch-
dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich
Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene
Dampffährenverbindung Gjedser—Warne-
münde.
—
5.
II. Schwedischer Verwaltungen.
Die von den dänischen Staatseisenbahnen
gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats-
eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke
zwischen dem Freihafen Kopenhagen und
Malmö.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die
von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben
sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 140.
Schweden, Ziffer 49.
Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1.
2.
5.
Der Nordbahn.
Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung
der Konzessionäre betriebenen Linien, nämlich
der Linie von Wassy nach Saint-Dizier
und der Lokalbahnlinien des Departements
der Ardennen (Carignan nach Messempré,
Monthermé nach Montbermé [Laval-Dieu],
Brigne-Meuse nach Vrigne-aux. Bois), von
Rambervillers nach Charmes, von Igney-
Avricourt nach Blämont und Cirey.
3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ-
lich der für Rechnung der Konzessionäre
betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille
und derjenigen von Arles nach Saint-Louis.
4. Der Orléansbahn.
Der Südbahn.
6. Der Staatsbahnen, einschließlich der Lokal-
bahnen von Ligre-Rivière nach Richelieu, für
Rechnung des Departements Indre-et-Loire
betrieben, von Le Pallet nach Vallet, für
Rechnung des Departements Loire-Inférieure
betrieben, von Chars nach Marines, für
Rechnung des Departements Seine-et-Oise