— 831 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1915
Nr. 184
Inhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln
vom 28. Juni 1915 auf weitere Futtermittel. S. 831. — Bekanntmachung, betreffend Änderung
der Anlage C zur Eisenbahn--Verkehrsordnung. S. 832.
(Nr. 4994) Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit
Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) auf weitere
Futtermittel. Vom 19. Dezember 1915.
Auf Grund des § 15 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln
vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) bestimme ich:
Den im § 1 der Verordnung genannten Gegenständen treten hinzu:
unter A: Peluschken,
Hülsenfrüchte, die für die menschliche Ernährung nicht geeignet sind,
Gemenge von Gerste mit Hülsenfrüchten;
unter B: Abfälle der Buchweizenmüllerei (Buchweizenschalen und Kleie);
unter E: Rizinusmehl, entgiftet;
unter G: Futter, das durch Verarbeitung des Heidekrauts auf Futtermehl
hergestellt ist.
Berlin, den 19. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück
Reichs-Gesetzbl. 1915. 204
Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1915.