Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 831 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915 
  
Nr. 184 
Inhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln 
vom 28. Juni 1915 auf weitere Futtermittel. S. 831. — Bekanntmachung, betreffend Änderung 
der Anlage C zur Eisenbahn--Verkehrsordnung. S. 832. 
  
(Nr. 4994) Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit 
Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) auf weitere 
Futtermittel. Vom 19. Dezember 1915. 
Auf Grund des § 15 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln 
vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) bestimme ich: 
Den im § 1 der Verordnung genannten Gegenständen treten hinzu: 
unter A: Peluschken, 
Hülsenfrüchte, die für die menschliche Ernährung nicht geeignet sind, 
Gemenge von Gerste mit Hülsenfrüchten; 
unter B: Abfälle der Buchweizenmüllerei (Buchweizenschalen und Kleie); 
unter E: Rizinusmehl, entgiftet; 
unter G: Futter, das durch Verarbeitung des Heidekrauts auf Futtermehl 
hergestellt ist. 
Berlin, den 19. Dezember 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
Reichs-Gesetzbl. 1915. 204 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1915.