Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 857 — 
Kreiskommunalverband: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bundesstaat: c. 
für Landwirte 
Der Landwirt. in / 
Kommunalverboneeeeetetet n--- . Bundesstaat: 
Eisenbahnstation: .....·. tstbcrcchttgt –. / 
in Worten. Jontner Roggen Weizen Spelt (Dinkel, 
Fesen) Emer Einkorn Wintergerste zu Saatzwecken anzukaufen und nach seinem Betriebs- 
ort (falls Beförderung mit der Eisenbahn stattfinden soll, nach oben genannter Eisenbahn- 
station) senden zu lassen. 
(Ort der Ausstellug)). „den 
  
*—2 (Falls der Kommunalverband die Aus- 
Etemdel stellung der Karte einer anderen Stelle 
. übertragen hat.) 
(Falls der Kommunalverband die 6“ 
Karte selbst ausstellt: pn 
Lemmmunal= Für den ausstellenden Kommunalverband 
(Unterschrift) 
Der ausstellende Kommunalverband uen 
(Unterschrift) 
  
    
  
Anmerkung: Karten ohne Stempel des empfangenden Kommunalverbandes sind ungültig. 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreich en.
	        
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