Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

Kreiskommunalverband: 
Bundesstaat: í -, 
  
  
Saatkarte Nr. 
für zugelassene Hündler 
  
Der zum Kaufe von Getreide zu Saatzwecken zugelassene Händler 
  
  
  
  
  
  
.. in 
Kommunalverband: . ,Bundesstaat:- , 
Eisenbahnstation: t ist berechtigt, / 
in Worten: ... Zentner Roggen Weizen Spelz (Dinkel, 
  
Fesen) Emer Einkorn Wintergerste zum Weiterverkaufe zu Saatzwecken gegen anderweite 
Saatkarte aufzukaufen und nach seinem Betriebsort (falls Beförderung mit der Eisenbahn. 
stattfinden soll, nach oben genannter Eisenbahnstation) senden zu lassen. 
(Ort der Ausstellung): » ,den 
  
(Falls der Kommunalverband die (Falls der Kommunalverband die Aus- 
Z erunet stellung der Karte einer anderen Stelle 
Karte selbst ausstellt ( —is übertragen hat) 
Der ausstellende Kommunalverband z —— JFaür den ausstellenden Kommunalverband 
(Unterschrift) — (Unterschrift) 
  
Anmerkung: Karten ohne Stempel des empfangenden Kommunalverbandes sind ungültig. 
Nicht QZutreffendes ist zu durchstreichen. 
 
	        
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