Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Anlage 6 5 
  
Allgemeine Bestandsaufnahme am 1. September 1916. 
  
  
  
Zusammenttellung 
über 
die am 1. September 1916 ermittelten Vorräte 
im 
Bundesstat:  
nach kleineren Verwaltungsbezirken. 
Es sind in diese Zusammenstellung nur die Vorräte aufzunehmen, die bei den einzelnen 
Anmeldepflichtigen in einer Warengruppe 10 Pfund oder mehr, bei Eiern 100 Stück oder 
mehr, betragen. 
  
Anlage C 5: Gewerbe- und Handelsbetriebe usw. 
  
Die Zusammenstellung ist aufzurechnen und abzuschließen.