— 1141 —
Reichs-Gesetzblatt
Juhalt: Bekanntmachung über Lieferung von Heu für das Heer. S. 1141. — Verordnung über
Höchstpreise für Apfel. S. 1113. — Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete
des Patent, und Warenzeichenrechts in ausländischen Staaten. S 1144.
(Nr. 5498) Bekanntmachung über Lieferung von Heu für das Heer. Vom 7. Oktober 1916.
D. Bundesrat hat auf Grund des 9 3 des Gesetzes über die Ermächtigung
das Bundesrats Gu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
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Für das Heer sind insgesamt 1000000 Tonnen Wiesen- und Kleeheu aus der
Ernte 1916 sicherzustellen und zu den im 8 2 genannten Zeitpunkten abzuliefern.
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Es müssen abgeliefert sein:
bis zum 31. Oktober 1916 . . . .. .. . .. . . . . . .. 100 000 Tonnen,
» » 30. November 1914 .. 100 000 »
: „ 31. Dezember 1914 .. 100 000 »
: „ 31. Januar 1917 100 000 *
»22238. Februar 1917 . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 000 »
v » 3l1. März 1917. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 000 #r
» 2360. April 1917 . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 000
vy » 31. Mai 1917 . . . . . . . . . . . . .. . . . . .. 100 000
» »2 390. Juni 1917 . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 000 „
» 23131. Juli 1917. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 000 5
zusammen. 1 000 000 Tonnen.
( 3
Die zu liefernden Mengen werden vom Reichskanzler auf die einzelnen
Bundesstaaten unter Jugrundelegung des Ergebnisses der im Juni 1915 vorge-
nommenen Anbauerhebung und eines durchschnittlichen Hektarertrags sowie unter
Berücksichtigung der bei der Viehzählung am 1. Dezember 1915 festgestellten
Kopfzahl von Pferden und Nindvieh verteilt.
Die Unterverteilung auf die Lieferungsverbände innerhalb der Bundes-
staaten und Elsaß-Lothringens erfolgt durch die Landeszentralbehörden.
Reichs-Gesetzbl. 1916.
Ausgegeben zu Berlin den 9. Oktober 1916.
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