Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 1181 — 
Hersteller- Großhandels- Kleinverkaufs. 
preis preis preis 
für 50 kg für 50 kg für 0,5 kg 
in Mark in Mark ein Mart 
einem Fettgehalte von wenigstens 
10 vom Hundert der Trockenmasse 55 65 0 
in Stücken von 60 oder 
120 Gramm verpackt (Frühstücks- 
oder Delikateßkäse) mit einem Fett- 
gehalte von wenigstens 10 vom 
Hundert der Trockenmasse 65 
6. Weichkäse mit einem Fettgehalte 
von weniger als 10 vom Hundert 
der Trockenmasse . . .. 50 60 0½% 
*- 
S 
— 
2 
S 
III 
Quark und Quarkkäse 
1. Gepreßter Quark (Nohstoff für 
Quarkkäse) mit einem Wasserge- 
halte von höchstens 68)5 vom 
Hundrt . ... 50 
Speisequark mit einem Wasserge- 
halte von höchstens 75 vom Hundert 48 — O,co 
3. Frischer, leicht angereifter Quark— 
käse (Harzer, Mainzer, Spitz= 
Stangen-, Faust-= und ährlicher 
Käs) 65 75 0%%% 
4. Gereifter Quarkkäse (Harzer, Main- 
zer, Spitz-, Stangen-, Faust= und 
ähnlicher Käse) mit einem weißen 
Kerne von höchstens zwei Dritteln 
der Schnittfliche 80 90 1,05 
19 
Herstellerpreis ist der Preis, der beim Verkaufe durch den Hersteller, Groß- 
handelspreis der Preis, der beim Verkaufe durch den Handel nicht überschritten 
werden darf, vorbehaltlich der Vorschrift im Abs. 3. Verkauft der Hersteller 
ohne Vermittlung des Großhandels, so kann er zum Großhandelspreise verkaufen. 
Kleinverkaufspreis ist der Preis, der beim Verkaufe durch den Hersteller 
oder Händler an den Verbraucher in Mengen von nicht mehr als fünf Kilogramm
	        
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