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Inha#: Vekan minach ug über die S des Vetriebs in Kartoffeln verarbeitenden Vrennereien im
Betriebsjahr 1916/17. S. 1191. — Bekanntmachung über Mischungen von Knochenmehl und
Kali. S. 1192.
(Nr. 5525) Bekanntmachung über die Regelung des Betriebs in Kartoffeln verarbeitenden
Brennereien im Betriebsjahr 1916/17. Vom 24. Oktober 1916.
Acc Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der
Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) und der Bekannt-
machung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom gleichen Tage
wird bestimmt:
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Der Besitzer einer Kartoffeln verarbeitenden Brennerei ist verpflichtet, bis
zum 1. November 1916 dem zuständigen Kommunalverband und gleichzeitig der
Spiritus-Zentrale, G. m. b. H. Berlin W 9, Schellingstraße 14/15, anzuzeigen:
1. ob er seinen Vrennereibetrieb i Brennereibetriebsjahr 1916 17
bereits aufgenommen hat oder noch aufnehmen will;
2. welche Branntweinmenge 90 Hundertteilen des allgemeinen Durch-
schnittsbrandes seiner Brennerei entspricht;
3. welche Kartoffelmenge (in Jentnern) zur Erledigung der 90 Hundert-
teile des allgemeinen Durchschnittsbrandes unter Jugrundelegung von
18 Sentnern Kartoffeln auf ein Hektoliter Branntwein erforderlich ist/
4. welche Kartoffelmenge — einschließlich der seit Betriebseröffnung auf
Branntwein verarbeiteten Kartoffeln — aus seiner eigenen Ernte ihm
für den Brennereibetrieb zur Verfügung steht.
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Wer die im 9 1 vorgeschriebene Anzeige nicht rechtzeitig erstattet, darf im
Betriebsjahr 1916/17 Kartoffeln auf Branntwein nicht verarbeiten. Das
gleiche gilt, wenn der Brennereibetrieb nicht spätestens am 15. November 1916
eröffnet ist, es sei denn, daß dies infolge behördlicher Anordnungen sowohl hin-
sichtlich des Betriebs selbst als auch binsichtlich der Lieferungspflicht der Kartoffeln
cigener Ernte oder infolge anderer, nicht in der Macht des Brennereibesitzers
liegender Umstände — insbesondere Kohlenmangels, Maschinenschäden, Personal-=
mangels —. unmöglich war. Im Falle solcher Unmöglichkeit kann der Vor-
Reichs.Gesetzbl. 1916. " 268
Ausgegeben zu Berlin den 25. Oktober 1916.