Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Anlage II 
Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der 
Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation 
am 26. April 1916. 
Kommunalverband .... 
  
Gesamtzahl der Zivil-Einwohner des Kommunalverbandes ........ Personen. 
Davon gehören zur landwirtschaftlichen Bevölkerung ....... Personen (soweit 
genaue Angaben nicht vorliegen, durch die Kommunalverbände zu schätzen). 
Zentner 
Von den umstehend angegebenen Kartoffelmengen sind 
a) als Saatgut zur eigenen Bestellung bestimmt.. 
b) für die eigenen Brennereien der Anzeigepflichtigen 
erforderlich 
c) für die eigenen Trocknereien der Anzeigepflichtigen 
erforderlich 
  
Anmerkung zu a, d, c: Wegen der der Berechnung zugrunde zu legenden Sätze 
vgl. die Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln 
vom 31. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 223).
	        
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