501
14. Juni 1912, Artikel II Reichs-Gesetzbl. S. 389),
3. Juli 1913.
29. Juli 1913 (Reichs- Gesetzbl. S. 6
496) und vom
enthalten sind, sowie aus den in den §§ 1 bis 4 dieses Gesetzes vorgesehenen Änderungen
ergibt, durch das Reichs-Gesetzblatt bekannt zu machen.
Hierbei sind die zwischen-
zeitlich in der Behördenorganisation eingetretenen Änderungen zu berücksichtigen.
Soweit in Reichsgesetzen oder Landesgesetzen auf die Reichsbesoldungs-
ordnungen verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften des vom Reichs-
kanzler bekanntgemachten Textes an die Stelle.
Kap.
13.
13c.
17.
19.
20.
23.
24.
26.
28.
29.
29.
38.
Tit.
16a#.#
– —
□—e — — — —4
IEIIIIEIEIIIIIIE
$ 10
Im Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1916 treten bei den etats-
mäßigen Stellen folgende Änderungen ein:
Es kommen hinzu:
II. Reichstag.
1 Bibliotheksekretärin.
Sie erhält für außergewöhnliche
Ausgaben und Mehrarbeiten wäh-
rend der Tagung des Reichstags
ein nichtpensionsfähiges Pausch-
quantum von 300 Mark.
Kap.
1
Tit.
Es fallen weg:
V. Reichsamt des Innern.
1 Bibliothekar.
2 Maschinenmeister,
2 Obertelegraphisten.
13c.
7.
2 Obermaschinisten,
2 Telegraphisten.
VI. Verwaltung des Reichsheers Preußen.
2 Registratoren.
24 Registratoren.
8 Registratoren.
1 Registrator.
1 Ingenieur bei den Verkehrs-
truppen.
10 Maschinenmeister.
11 Intendantur-Baukalkulatoren,
33 Bauboten.
1 Instrumentenmeister und Revisor.
1 Unterinspektor für die Kaiser
Wilhelms-Akademie.
1 Registrator,.
1 Kassensekretär.
80 Buchführer,
20 Kanzlisten,
3 Lokomotivführer.
17.
24.
26.
29.
——
2 Küster.
35 Unteroffiziere usw., Schreiber oder
Registratoren außerhalb der
Truppenteile.
10 Maschinisten.
1 Mechaniker.