Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

501 
14. Juni 1912, Artikel II Reichs-Gesetzbl. S. 389), 
3. Juli 1913. 
 
29. Juli 1913 (Reichs- Gesetzbl. S. 6 
 496) und vom 
enthalten sind, sowie aus den in den §§ 1 bis 4 dieses Gesetzes vorgesehenen Änderungen 
ergibt, durch das Reichs-Gesetzblatt bekannt zu machen. 
Hierbei sind die zwischen- 
zeitlich in der Behördenorganisation eingetretenen Änderungen zu berücksichtigen. 
Soweit in Reichsgesetzen oder Landesgesetzen auf die Reichsbesoldungs- 
ordnungen verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften des vom Reichs- 
kanzler bekanntgemachten Textes an die Stelle. 
Kap. 
13. 
13c. 
17. 
19. 
20. 
23. 
24. 
26. 
28. 
29. 
29. 
38. 
  
  
Tit. 
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$ 10 
Im Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1916 treten bei den etats- 
mäßigen Stellen folgende Änderungen ein: 
Es kommen hinzu: 
II. Reichstag. 
1 Bibliotheksekretärin. 
Sie erhält für außergewöhnliche 
Ausgaben und Mehrarbeiten wäh- 
rend der Tagung des Reichstags 
ein nichtpensionsfähiges Pausch- 
quantum von 300 Mark. 
  
Kap. 
  
1 
Tit. 
  
Es fallen weg: 
V. Reichsamt des Innern. 
1 Bibliothekar. 
2 Maschinenmeister, 
2 Obertelegraphisten. 
  
13c. 
  
7. 
  
2 Obermaschinisten, 
2 Telegraphisten. 
VI. Verwaltung des Reichsheers Preußen. 
2 Registratoren. 
24 Registratoren. 
8 Registratoren. 
1 Registrator. 
1 Ingenieur bei den Verkehrs- 
truppen. 
10 Maschinenmeister. 
11 Intendantur-Baukalkulatoren, 
33 Bauboten. 
1 Instrumentenmeister und Revisor. 
1 Unterinspektor für die Kaiser 
Wilhelms-Akademie. 
1 Registrator,. 
1 Kassensekretär. 
80 Buchführer, 
20 Kanzlisten, 
3 Lokomotivführer. 
  
17. 
24. 
26. 
29. 
  
—— 
  
2 Küster. 
35 Unteroffiziere usw., Schreiber oder 
Registratoren außerhalb der 
Truppenteile. 
10 Maschinisten. 
1 Mechaniker.
	        
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