Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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(Nr. 5257) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Spanien. 
Vom 14. Juni 1916. 
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die 
Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten Pariser Übereinkunft zum Schutz 
des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen 
vom 7. Mai 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 272) wird hierdurch bekanntgemacht, 
daß in Spanien für Patente die bezeichneten Fristen, soweit sie nicht an 
31. Juli 1914 abgelaufen sind, bis zu einem Zeitpunkt, der nach Beendigung 
des Krieges festgesetzt werden wird, zugunsten der deutschen Reichsangehörigen 
verlängert sind. 
Berlin, den 14. Juni 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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