— 686 —
Für Versorgungsberechtigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt
die Prüfung und Bescheidung durch die oberste Militärverwaltungsbehörde. Das
gleiche gilt für Witwen von Augehörigen der Marine oder der Schutztruppen.
3
Die Prüfung durch die von den Candeszentralbehörden bestimmten Stellen
Auf Grund eines zustimmenden Bescheids wendet sich der Antragsteller
an die von der Landeszentralbehörde bestimmte Stelle zur Prüfung der Rützlich-
keit der beabsichtigten Verwendung des Kapitals. Die Prüfung erfolgt nach den
im Einvernehmen mit den obersten Militärverwaltungsbehörden zu erlassenden
Anweisungen der Landeszentralbehörden.
Sie erstreckt sich insbesondere auf die Familien= und Vermögensverhältnisse
des Bewerbers, seine persönliche Eignung zu der beabsichtigten Verwendung und
auf den zur Erreichung des Verwendungszwecks erforderlichen Geldbetrag.
Bei Abfindungsanträgen von Witwen ist ferner zu prüfen, ob die für die
Rückzahlung des Kapitals im Falle der Wiederverheiratung angebotene Sicherheit
nach Art und Umfang ausreichend erscheint oder ob ausnahmsweise von dem
Erfordern ciner Sicherheitsleistung abgesehen werden kann.
Das Ergebnis ihrer Prüfung teilen die von den Landeszentralbehörden
bestimmten Stellen unter Benachrichtigung des Bezirkskommandos unmittelbar
der obersten Militärverwaltungsbehörde mit. Sie fügen die erforderlichen Unter-
lagen bei und äußerun sich darüber, ob und welche Maßnahmen zur Sicherung
des Zweckes der Abfindung erforderlich erscheinen, insbesondere, ob und für
welche Frist die Weiterveräußerung und Belastung des auf Grund der Kapital-
abfindung erworbenen Grundstücks zu beschränken ist, sowie ob die Bewilligung
der Kapitalabfsindung von der Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung
des Anspruchs auf Rückzahlung abhäugig zu machen ist oder aus welchen Gründen
von der Eintragung oder den Maßnahmen des § 6 Satz 2 des Gesetzes abgesehen
werden kann. Hiernach bescheinigen sie, unter welchen Voraussetzungen und in
welcher Höhe für eine nützliche Verwendung des Kapitals Gewähr besteht; zu-
gleich äußern sie sich darüber, ob die Zahlung an Dritte zu leisten ist.
Handelt es sich um den Antrag der Witwe eines Angehörigen der Marine
oder der Schutztruppen, so unterbleibt die Benachrichtigung an das Bezirks-
kommando.
Wenn es sich um den Erwerb von Grundbesitz durch Beitritt zu einem
Bau- oder Siedelungsunternehmen handelt, ist auch eine Bescheinigung der Landes-
zentralbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle über die Gemeinnützigkeit des
Unternehmens beizufügen.