Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Die endgültige Entscheidung 
Die oberste Militärverwaltungsbehörde trifft auf Grund der gemäß Nr. 2 
und 3 beschafften Unterlagen, deren Ergänzung im Benehmen mit den Landes- 
zentralbehörden ihr vorbehalten bleibt, die endgültige Entscheidung über die 
Kapitalabfindung. 6 
Sie setzt im Falle der Bewilligung die Abfindungssumme fest und bescheidet 
den Antragsteller. Abschrift des Bescheids erhalten das Generalkommando, das 
Bezirkskommando, die Pensionsregelungsbehörde sowie die mit der Uberwachung 
der Verwendung betraute Stelle (Nr. 6). 
Bei Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist die Abfindungs- 
summe derart zu bemessen, daß sich das im & 5 des Gesetzes bei dem 55. Lebens- 
jahre festgesetzte Vielfache der Versorgungsgebührnisse (8¼) für jedes fernere 
Lebensjahr um die Hälfte desjenigen Versorgungsteils, welcher der Kapital- 
abfindung zugrunde gelegt wird, vermindert. 
In dem Bescheid ist der Verwendungszweck der Abfindungssumme und der 
Empfangsberechtigte zu bezeichnen, eine nach Lage des Einzelfalls zu bestimmende 
Frist für den Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung festzusetzen und auf 
das Rückforderungsrecht des Fiskus, auch für den Fall einer Wiederverheiratung 
der Witwe 68 7, 8, 11 des Gesetzes), hinzuweisen. Auch ist eine gemäß § 6 
des Gesetzes bestimmte Frist in den Bescheid aufzunehmen. « 
Werden zur Sicherung des Zweckes der Abfindung besondere Maßnahmen 
angeordnet oder wird die Eintragung einer Sicherungshypothek verlangt, so ist 
dies im Bescheid im einzelnen anzugeben. In dem Bescheid ist darauf hinzu- 
weisen, daß bei Vereitelung des Abfindungszwecks durch Verstoß gegen die von 
der obersten Milifärverwaltungsbehörde angeordneten Maßnahmen die Rechtsfolgen 
des & 8 eintreten. 
Das nach Nr. 9 Abs. 2 an Stelle des Generalkommandos tretende Marinc- 
Stationskommando oder das Kommando der Schutztruppen sowie das Bezirks- 
kommando erhalten keine Abschrift des Bescheids, wenn es sich um den Antrag 
der Witwe eines Angehörigen der Marine oder der Schutztruppen handelt. 
Die Bewilligung der Kapitalabfindung ist unter Angabe der bewilligenden 
Behörde, des Tages der Bewilligung, der Höhe der Abfindung und der Höhe 
der durch die Abfindung erlöschenden Bezüge in dem Militärpaß zu vermerken. 
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Die Auszahlung der Abfsindungssumme 
Die Auszahlung der Abfindungssumme erfolgt nach den von den Landes- 
zeutralbehörden im Einvernehmen mit den obersten Militärverwaltungsbehörden 
erlassenen Bestimmungen.
	        
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