Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 729 — 
– 
  
Löfd. 
Nr. 
Dienststellung 
Gehalt 
Mark 
Dienstzulage 
Mark 
Wohnungs- 
Feldzuschu#. 
Tarifklasse 
  
23. 
i 
  
Der Kriegsminister (ohne Rücksicht auf den Dienstgrad) 
in Sachen .. 
Er erhält einen Gehaltszuschuß von 6 000 Mark, 
sobald ein dem Patente nach jüngerer General als 
kommandierender General oder beauftragt mit Führung 
eines Armeekorps die Gebührnisse eines kommandierenden 
Generals empfängt. 
Der Kriegsminister (ohne Rücksicht auf den Dienstgrad) 
in Preußen: . ... -.......... 
Zu A. 
1. Offiziere, die den dem etatsmäßigen Gehalte der Stelle 
entsprechenden Dienstgrad noch nicht besitzen, beziehen 
das Gehalt ihres. Dienstgrads (als Obersten mit den 
Gebührnissen der Brigadekommandeure 9.060 Mark, 
als Generalmajore in Stellen mit den Gebührnissen der 
Divisionskommandeure 10 554 Mark) und außerdem 
den Unterschied zwischen diesem Gehalt und dem des 
nächsthöheren Dienstgrads (als Obersten in Stellen 
mit den Gebührnissen der Diovisionskommandeure 
10554 Mark) als nichtpensionsfähigen Zuschuß. 
2. Für das Festungspersonal in Ulm sind Gehaltsaus- 
gleichungen zulässig, wenn bei den Besatzungsverhält- 
nissen dieser Festung die dienstlichen Rücksichten es er- 
fordern, Offiziere, die nach ihrem Dienstalter in Stellen 
mit höheren Gebührnissen aufrücken würden, zeitweise 
in ihren Stellen zu belassen. 
B. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. 
Leutnants und Oberleutnants der Marineinfanterie 
vom 1. bis 3. Jahre -.......... 
»4.p(3.».«................ 
7.»9.p................. 
10.»12.p................. 
13.Jahreab.................... 
Assistenzärzte und Oberassistenzärzte 
vom 1. bis 3. Jar ... ... 
p4.»6».................. 
»7.Jahkk·ab.................... 
BUT 
  
24000 
36 000 
1 500 
1 700 
1 900 
2 100 
2 400 
1 700 
2 100 
2 400 
  
IV 
IV 
 
	        
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