Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Flachs, Hanf, Jute, Pflanzenfasern und daraus hergestellte Garne; 
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— 775 — 
Grubenholz mit Einschluß roher und wenig bearbeiteter zu Grubenholz 
bestimmter Hölzer, spanisches Rohr, Bambus, Kork einschließlich 
Korkmehl; 
Kohlen und Koks; 
Wolle, roh, gekämmt oder gekrempelt; Wollabfälle, Wollflocken und 
Wollkämmlinge; wollene Streichgarne und Kammgarne; Tierhaar aller 
Art sowie Flocken, Kämmlinge und Garne aus Tierhaar; 
. Rohbaumwolle, Baumwollfasern (linters), Baumwollabfälle, Baum- 
wollgarne, baumwollene Stoffe und andere Baumwollerzeugnisse, die 
bei der Herstellung von Sprengstoffen gebraucht werden können; 
Fässer aller Art und ihre Bestandteile; 
Gold, Silber, geprägt und in Barren, Papiergeld und alle begeb- 
baren Handelspapiere und verkäuflichen Effekten; 
Gummiräder für Kraftfahrzeuge sowie alle Gegenstände und Stoffe, 
die besonders bei der Herstellung oder Reparatur von Gummirädern 
verwendet werden; « 
Kautschuk (einschließlich Rohkautschuk, Kautschukabfälle und wieder— 
gewonnener Kautschuk, Kautschuklösung und teig oder irgendwelche 
anderen kautschukhaltigen Zubereitungen, Balata und Guttapercha sowie 
folgende Sorten von Kautschuk, nämlich: Borneo, Guayule, Jelutong, 
Palembang und alle anderen kautschukhaltigen Stoffe); ferner Gegen- 
stände, die ganz oder zum Teil aus Kautschuk hergestellt sind; 
Mineralöle (einschließlich Erdöle, Petroleum, Benzin, Naphtha, Gasolin); 
Schmierstoffe; 
Gerbstoffe aller Art einschließlich OQuebrachoholz und der beim Gerben 
gebrauchten Extrakte; 
Rindvieh-, Büffel- und Roßhäute; Kalb-, Schweins-, Jicgen= und 
Wildhäute; ferner Leder, zugerichtet und nicht zugerichtet, sofern es 
brauchbar ist für Sattlerei, Geschirr, Militärschuhzeug oder militärische 
Bekleidungsstücke; Treibriemen, hydrauliches Leder und Pumpenleder; 
folgende Erze: Wolframerze (Wolframit und Scheelit), Molybdänerz, 
Manganerz, Nickelerz, Chromerz, Jinkerz, Bleierz, Hämatiteisenerz, 
Pyrite sowie deren Abbrände, Kupfererze; 
Aluminium, Aluminiumsalze, kalzinierte Tonerde, Bauxit; 
Antimon sowie seine Schwefelverbindungen und Oxyde; 
Feldspat; 
folgende Metalle: Wolfram; Molybdän) Vanadiumj) Nickel) Selen; 
Kobalt) Hämatitroheisen; Mangan beziehungsweise seine Legierungen; 
Kupfer beziehungsweise seine Legierungen; Jinn, Blei; 
Eisenlegierungen (Ferroverbindungen), einschließlich Wolfram., Mangan-, 
Vanadium., Chromeisen. 
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