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2. Des Medizinal-EColklegium.
Aufnahme von ausübenden -erzren und Wundärgten.
Nach erstandener Prüfung sind die Candidaten der Mebizin und Chirurgie,
Johannes Gottlieb Klemm, von Herrenberg, und Johann Friedrich Welsch, von
Leonberg, zur Ausübung der innern Heilkunde, der Wundarzneikunde und der Geburtshülfe,
die Doktoren der Medizin, Ferdinand Carl Ludwig Bilfinger, von
Vellberg, Oberamts Hall, und Eduard Majer, von Hirsau, Oberamts Calw, zur
Ausübung der innern Heilkunde, und der bisherige Wundarzt zweiter Abtheilung,
Georg Friedrich Lieb, von Leutkirch, zur Aushbung der Wundarzneikunde, nach den
Befugnissen eines Wundarztes der ersten Abtheilung ermächtigt worden.
Stuttgart den 6. Februar 1838. Wächter.
8) Des Deparkements der Finanzem-Des
Finanz-Ministerium.
e) Bekanntmachung der Rechnungs-Ergebnisse von der Penssons-Austalt für die Hinterbliebenen der Civil-Staatsdiener
auf das Finanzjahr 4856—37.
In Gemäßheit des Geseßes über die Verhältnisse der Eivik-Staatsdiener vom
28. Juni 1821, 99. 41—43, wird das Ergebniß der Rechnung über die Pensions-Anstalt
für die Hinterbliebenen der Eivil-Staatsdiener vom Finanzjahre 1836—37
durch den nachstehenden Rechnungs-Auszug zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. Februar 1838. Herdegen.
aus der justificirten Rechnungüber die Pensions-Anskalt für die Hinterbliebenen
der Eivil-Staatsdiener vom 1. Juli 1856 bis 50. Juni 1857.
1. Ein nahmen und Aus ga ben.
Einnahmen.
A. Reste.
1) Cassenbestand am 30. Juni 1868 0
2) Aktiv-Ausstände,