Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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2.  Des  Medizinal-EColklegium.
Aufnahme  von  ausübenden  -erzren  und  Wundärgten.

Nach  erstandener  Prüfung  sind  die  Candidaten  der  Mebizin  und  Chirurgie,
Johannes  Gottlieb  Klemm,  von  Herrenberg,  und  Johann  Friedrich  Welsch,  von
Leonberg,  zur  Ausübung  der  innern  Heilkunde,  der  Wundarzneikunde  und  der  Geburtshülfe,
  die  Doktoren  der  Medizin,  Ferdinand  Carl  Ludwig  Bilfinger,  von
Vellberg,  Oberamts  Hall,  und  Eduard  Majer,  von  Hirsau,  Oberamts  Calw,  zur
Ausübung  der  innern  Heilkunde,  und  der  bisherige  Wundarzt  zweiter  Abtheilung,
Georg  Friedrich  Lieb,  von  Leutkirch,  zur  Aushbung  der  Wundarzneikunde,  nach  den
Befugnissen  eines  Wundarztes  der  ersten  Abtheilung  ermächtigt  worden.

Stuttgart  den  6.  Februar  1838.  Wächter.

8)  Des  Deparkements  der  Finanzem-Des
  Finanz-Ministerium.
e)  Bekanntmachung  der  Rechnungs-Ergebnisse  von  der  Penssons-Austalt  für  die  Hinterbliebenen  der  Civil-Staatsdiener
  auf  das  Finanzjahr  4856—37.
In  Gemäßheit  des  Geseßes  über  die  Verhältnisse  der  Eivik-Staatsdiener  vom
28.  Juni  1821,  99.  41—43,  wird  das  Ergebniß  der  Rechnung  über  die  Pensions-Anstalt
  für  die  Hinterbliebenen  der  Eivil-Staatsdiener  vom  Finanzjahre  1836—37
durch  den  nachstehenden  Rechnungs-Auszug  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  15.  Februar  1838.  Herdegen.
aus  der  justificirten  Rechnungüber  die  Pensions-Anskalt  für  die  Hinterbliebenen
  der  Eivil-Staatsdiener  vom  1.  Juli  1856  bis  50.  Juni  1857.
1.  Ein  nahmen  und  Aus  ga  ben.
Einnahmen.
A.  Reste.
1)  Cassenbestand  am  30.  Juni  1868  0
2)  Aktiv-Ausstände,