Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

[Rückseitel 
Bei Versendung des angekauften Getreides 
mit der Bahn:) 
Wenn die Eisenbahn zur Beförderung nicht 
benutzt wird:) 
  
  
Von Von 
1 
in in 
Kommunalverband: Kommunalverban:e:e:e:e í í — 
  
  
sind der hiesigen Eisenbahnstation— í 
in Worten: 
sind mir auf Grund umstehender Saatkorte 
in Worten: 
  
Zentner Hafer, Sommergerste zur Beförderung 
nach 
  
übergeben worden. 
den 
  
Zentner Hafer, Sommergerste geliefert worden- 
Ort: 
(Unterschrift) 
Nicht Qutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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