Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

56  Berschwinden'der  Mark  Merseburg  und  Zeiz.

#  1  Noch!  Schlimmeres  war  über  die  nordthüringische  Mark-980



ullt:  #r

981

grafschaft  und  das  Bisthum  Merseburg  gekommen:  denn  die
erstere  verschwindet  seit  974  ganz,  das  letztere  seit  981  wenigstens
für  geraume  Zeit.  Wann  der  erste  Markgraf  Wiebert  gestorben;
  ist  unbekannt;  nachher  wird  keines  mehr  gedacht,  vielmehr
  befindet  sich  seit  974  Markgraf  Günther  von  Meißen
im  Besitz'des  Gaues  Chutici,  und  983  sein  Nachfolger  Riddag
in  dem  des  Gaues  Scuntira  1).  Auch  in  Zeiz  erscheint  nach
Wieberts  Tode  kein  Markgraf  mehr  gesessen  zu  haben;  ein
Zeichen,  daß  diese  Marken  in  Folge  der  fortschreitenden  Eroberung
  rasch  überflüssiig  geworden  waren.  Die  Grafschaft
im  Hosgau,  erscheint  bis  980  in  dem  Besitze.  eines  Grafen
Siegfried,  nach  diesem  eines  Grafen  Burchard,  des  Ersten,  der
in  diesen  Gegenden  den  Titel  eines  comes  palatinus  führt,
Daneben,  jommen  sber,  noch  Bio  und  Esiko.  als  besondere.  Grafen
Von.  Merseburg  vor,  von  wo  aus  des,  Ersteren  Grafschaft  sich  bis
ur.  Murde  0  die  de  Lebteren,  über  das  Mausfeldische  erstreckt
zu  haben  scheint  ?).  4

af-  Am  20.  Junius  ü581  war.  Bischof  Walbert  von  Mogde,
bung.  gestorben,  und  an  seine  Stelle  kam  durch  Kaiser  Ottos  Ul,
Eunst  Gisiler,  Hischof,  von  Merseburg  und  Nachfolger  des
daß  eg  aber  !4#  gehört,  ergiebt  sich  aus  Thietmars  eigenen  Worten:

„Hugone  primo  tunc  episcopo“;  denn  dieser  starb  nach  dem  fulbaer
Mitrolog  979;  981  war  schon  Friedrich  Bischof  von  Zeiz.  Thietmar
  III,  9.  *7:

#:1)  Von  diesen  Gauen  s  gewiß,  cf.  Schultes,  Directe  dipl.  D
Urk.,  Nr.  94  u.  121,  und  von  diesen  mag  v.  Leutsch  (Gero,  S.  128)  auf
die  übrigen.  dieser  sogenannten  Markgrafschaft  schließen)  denn  für  die
einzelnen  derselben  findet  sich  kein  Beweis.  Der  schlagendere  Beweis  läge
nach  melner  Meinung  im  Erfolge  selbst,  denn  wirklich  kommt  Markgraf
Ridbag  von  Melßein  und  noch  mehr  sein  Nachfolger  Ekkihard  I.,  Günthers
von  Zeiz.  Sohn,  iniudem  Besitz.  der  ehemaligen  merseburger  Mark  vor.
Wären#  nicht  jene  drei  Mankgrafen  und  drei  Bisthümer;  ausdrücklich  genannt,
  man  könnte  die  Existenz  einer  merseburger  Marf  fast  ganz  bezweifeln.
  i6ls  Chronisten  schweigen  wenigstens  von  einer  solchen  ganz.
Bestand  sle  aber  wirklich  jene  kurze  Zelt,  so  verlor  sle  durch  die  vorliegende
neue  östliche  Mark  Thietmars  und  die  meißnische  erst  ihr  politisches  Gewicht
  und  dann  ihr  Dasein  selbst.  —  Vergl.  Gens  lers  Wittekind,
S.  103  ff.  Über  dle  Grafenreihe  zu  Merseburg.

#zu.  2)  Knochenhauer  a.  a.  O.,  S.  88  f.