Gesetzzund Vererdnungschüt
für das
Königreich Vayern.
Nr. 22.
München, den 31. März 1907.
Inhelt:
Bekanutmachung vom 30. März 1907, die Gewährung von Tagegeldern und die Ver
bei auswärtigen Mensg-schäftens der bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwalt
üütung von Reisekosten
amten betreffend.
ung verwendeten Be-Nr.
30561I.
Bekanntmachung, die Gewährung von Tagegeldern und die Vergltung von Reisekosten bei auswärtigen
Dienstgeschäften der bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwaltung verwendeten
Beamten betreffend.
fl. Staatsministerium der Finanzen und #. Staatoministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Im Bollzuge der Allerhöchsten Verordnung vom 25. März 1907, die Gewährung
von Tagegeldern und die Vergütung von Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften der
bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwaltung verwendeten Beamten betreffend (Gesetzund
Verordnungsblatt S. 223), wird nachstehendes bekannt gegeben:
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