Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Gesetzzund  Vererdnungschüt

für  das

Königreich  Vayern.

Nr.  22.

München,  den  31.  März  1907.
Inhelt:

Bekanutmachung  vom  30.  März  1907,  die  Gewährung  von  Tagegeldern  und  die  Ver

bei  auswärtigen  Mensg-schäftens  der  bei  den  Inspektionen  der  Staatseisenbahnverwalt

üütung  von  Reisekosten
amten  betreffend.

ung  verwendeten  Be-Nr.

  30561I.

Bekanntmachung,  die  Gewährung  von  Tagegeldern  und  die  Vergltung  von  Reisekosten  bei  auswärtigen
  Dienstgeschäften  der  bei  den  Inspektionen  der  Staatseisenbahnverwaltung  verwendeten
Beamten  betreffend.

fl.  Staatsministerium  der  Finanzen  und  #.  Staatoministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Im  Bollzuge  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  25.  März  1907,  die  Gewährung
von  Tagegeldern  und  die  Vergütung  von  Reisekosten  bei  auswärtigen  Dienstgeschäften  der
bei  den  Inspektionen  der  Staatseisenbahnverwaltung  verwendeten  Beamten  betreffend  (Gesetzund
  Verordnungsblatt  S.  223),  wird  nachstehendes  bekannt  gegeben:

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