10 Von der Wissenschaftlichkeit der Rechtspflegeheiten,
seinem Bewußtseyn lebendig vorschwebt,
findet sofort jede Errungenschaft neuer Lektüre,
jede doktrinelle Ausbeute der Praris den geeigneten
Platz, wo sie sich anknüpft, und dergestalt einprägt,
daß sie bei jedem Anlasse der Benützung
sich darbeut. Jede Eigenthümlichkeit eines vorgekommenen
Falles hat für den wisssenschaftlichen
Praktiker eine höhere Bedeutung; er sieht darin
nicht blos die Aufgabe einer Berufsarbeit, sondern
auch den Gewinn für die Wissenschaft. Mag immer
seine Berufsthätigkeit viele lästige Mühewaltung
mit sich bringen; er weiß diese zu veredeln,
und damit auch zu vereinfachen und zu erleichtern.
Betrachten wir nun auch die Kehrseite, das
Bild des Praktikers ohne wissenschaftliche Bildung.
Zwischen den auf dem Nullpunkte wissenschaftlicher
Bildung Stehenden und den mehr oder minder
mangelhaft Gebildeten giebt es natürlich mannigfache
Schattirungen. Indessen glauben wir nicht
zu irren, wenn wir annehmen, daß die Originale
des hier zu zeichnenden Bildes in manchem Lande
deutscher Zunge nicht blos ausnahmsweise vorkommen.
„Uebrigens sey vorläufig bemerkt:
Nicht Leute, die ihr kennt, sind hier zur Schau getragen;
Wer sich getroffen fühlt, mag sich, nicht uns verklagen.
Auch der Geschäftsmann von ordinärem Kaliber
besitzt Rechtskenntnisse, mehr oder weniger, mitunter
sehr wenige; aber, wieviel es auch sey, er
besitzt sie nur als ein Aggregat von Einzelnheiten;
er kann einen Haufen auf= und durcheinander liegender
Steine sein eigen nennen, während die
Steine im Gebäude der Wissenschaft zu einem symetrischen
wohleingerichteten Ganzen verbunden sind.
Natürlich ist es weit schwieriger, aus dem bunten
Haufen den gerade passenden Stein herauszusuchen,
als sich in dem wohlgeformten Gebäude zurechtzufinden.
— Sich den Weg zum Ziele durch Betrachtung
der Stellung eines gegebnen Verhältnisses