Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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ausgewählt*)  als:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind  :  Taxe  d  :
sabgenommen  re  der  abgenommenen  Pferde:
Off-  .  s
zigi  lVor-Stau-  .  1.  2.13.  Durchs  chnittsbetrag  Bemerkungen.
und  Dienst  der--  gen-  Für  welchen  in  vollen  Thalern.
zeam—  J  .
ten-  Pferde.  Trupp  enth  eil.  Taxator.  in  in  Wort
..  M  orten.
Reitpferde.  Zugpferde.  Thlr.  Thlr.)Thlr.  Zahlen.
l
1.  Beträge  von  einem  halben
Thaler  und  darüber  wer—
den  für  einen  vollen  Thaler
gerechnet.  Summen  unter
einem  halben  Thaler  blei—
ben  aber  außer  Ansatz.
%  2.  Reservepferde  sind  nicht  in
das  Nationale  der  abgenommenen
  Mobilmachungspferde
  aufzunehmen,
sondern  in  besonderen  Nationalen
  zu  verzeichnen.
bgenommen“  zu  gebrauchen.
4%  (Vormusterungs-Die
  sterungs-  Commisston.

Abnahme--N.

  J.