Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfter Band. (5)

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Gange,  so  fieng  Herzog  Christoph  in  der  politischen  Constitution
  seines  Landes  eine  andere  Veränderung  an,  welche
vielleicht  damals  weniger  wichtig  schien,  als  sie  es  in  der
Folge  wurde,  nachdem  man  sah,  daß  die  neu  getroffene  Anstalt
  mit  der  Vervollkommnung  des  Zeitalters  leichter  forrrücke,
  als  die  alte  zufällig  entstandene  Einrichtung.

Die  Bewahrung  der  Freiheiren  des  Landes  und  die  Feststellung
  des  ganzen  Verhältnisses  zwischen  dem  Herzog  und
seinen  Unterthanen  hatte  bisher  auf  den  Landtagen  beruht,
  die  für  den  Herzog  nach  den  Bedürfnissen  seiner  Einkünfte,
  immer  neue  Verwilligungen  zu  erhalten,  gläcklicherweise
  unterdeß  eben  so  nothwendig  waren  als  für  Prälaten
und  Städtedeputirte,  um  jede  ihrer  Beschwerden  desto  nachdrücklicher
  vortragen  zu  können.  Aber  eben  diese  Versammlungen,
  auf  welchen  doch  für  beide  Theile  fast  alles  beruhte,
harten  nach  ihrer  bisherigen  Einrichtung  so  viel  Ungeformtes
  und  für  den  längern  künftigen  Gebrauch  Ungeschicktes,
daß  sie  endlich  entweder  vollig  von  selbst  hätten  aufhoͤren
oder  vielleicht  von  Zeit  und  Zufall  in  eine  andere  Gestalt
bilden  lassen  müssen.  Zu  der  alten  Eberharde  Zeit  oder
wohl  auch  noch  unter  Ulrichs  Regierung  mochten  immerhin
  die  Städtedepurirten  größtentheils  ehrsame  Handwerksleute
  seyn,  vielleicht  im  Schreiben  nicht  einmal  so  weit  erfahren,
  als  für  den  untersten  Schreibersknecht  in  der  Canzlei
  nothwendig  war.  Wer  vaäterliche  Sitte  wußte,  vielleicht
auch  noch  vom  Nahrungszustande  seiner  Stadt  einige  Kundschaft
  hatte,  war  ein  trefflicher  Deputirter  auf  den  Landtag,
und  nur  seitdem  vom  Herzog  die  Doctoren  als  Räthe  gebraucht
  wurden,  geschriebene  Verträge  zwischen  Herrn
und  Land  da  waren,  der  alte  vertrauliche  Ton  zwischen
Herrn  und  Unterthanen  allmählig  in  eine  Staatssprache  sich