Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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beim  Vollzuge  gegenwärtiger  Anordnungen  jedes  Aufsehen  zu
vermeiden,  und  sich  mit  aller  Behutsamkeit  zu  benehmen  haben.
Würzburg,  den  30.  Dez.  1822.

Kal.  Regieruang  des  Untermainkreises,  K.  d.  J.

Nr.  4908.  6.  223.

Ministerial-Entschließung  vom  27.  April  1837,  die  Untersuchung
gegen  N.  N.  v.  N.  wegen  Weinverfälschung  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Der  in  dem  Berichte  vom  22.  Sept.  v.  J.  in  Betreff  der
Untersuchung  gegen  N.  N.  von  N.  wegen  Weinfälschung  gestellte
Antrag,  daß  die  Verkündung  des  fürstbischöflich  Würzburgischen
Landmandats  vom  10.  Juni  1747,  die  Bestrafung  der  Weinverfälschung
  betreffend,  von  nun  an  jährlich  einmal  erfolge,
wird  in  der  Voraussetzung  genehmigt,  daß,  was  kaum  wahrscheinlich
  erscheint,  das  genannte  Mandat  nicht  etwa  durch  Entwöhnung
  oder  Nichtgebrauch  (desuetudo)  aufgehoben  erscheinen
sollte,  in  welchem  Falle  erst  noch  zu  berichten  wäre.

München,  den  27.  April  1837.

Staatsministerium  des  Innern.
An  die  k.  Regierung  des  Untermainkreises,  K.  d.  J.,  also  ergangen.

Nr.  27,832  F.  224.
Ministerial-Entschließung  vom  28.  Dezbr.  1837,  die  Polizeiuntersuchungen
  wegen  Weinverfälschung  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Der  k.  Regierung  des  Untermainkreises,  K.  d.  J.,  wird
auf  den  Bericht  vom  7.  Okt.  d.  J.  obenangeführten  Betreffes
im  Einverständnisse  mit  dem  k.  Staatsministerium  der  Finanzen
  erwidert,  daß  die  Kosten  der  polizeilichen  Untersuchungen
wegen  Weinverfälschung,  in  so  ferne  sie  nicht  von  der  einschlägigen
  Ortspolizeibehörde  oder  von  dem  schuldigen  Theile  zu
tragen  sind,  nur  dem  Staatsärar,  gleichwie  die  Kosten  anderer
polizeilichen  Untersuchungen  und  mit  Beobachtung  der  für  solche
Fälle  bestimmten  Modalitäten  überbürdet  werden  können.

München,  den  28.  Dez.  1837.

Staatsministerium  des  Innern.

An  die  kgl.  Regierung  des  Untermainkreises,  K.  *  „also  ergangen.
Nachricht  den  übrigen  k.  Kreisregierungen,  K.  d  ,  dies.  des  Rheins.