Full text: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

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Plenarsitzung vom 4. Oktober 1831 auf Antrag Bodes 1) eine Umkehrung der 
von der Regierung vorgeschlagenen übereinkunft dahin gutgeheißen, daß eine 
gewisse Anzahl von Domänen ausgesondert werden möge, deren Ertrag für den 
fürstlichen Hofstaat bestimmt bleibe, wogegen alle Ubrigen Güter, Regalien und 
sonstigen bei der Kammer verwalteten Aufkünfte dem Finanzkollegium zur Be- 
streitung des Staatshaushalts zu überweisen seien. Die Ausführbarkeit dieses 
Planes ward in der Kommission eingehend beraten, auch vom Ministerium in 
Erwägung genommen; es ergaben sich indessen bald Bedenken, die in den Kom- 
missionssitzungen vom 10. und 11. November 1831 lebhaft erörtert sind. 
Bruns?2) wies darauf hin, daß mit der Aussonderung von Domänen dem 
Landesherrun gerade die Nutzung desjenigen Teiles des Staatsvermögens in die 
Hände gegeben werde, der den bereitesten und sichersten Ertrag vom Grund- 
eigentum unmittelbar gewähre, daß auf das Land aber die Gefahr des Wechsels 
in den Erträgen der Üübrigen Domanialnutzungen und Gefälle übergehe und daß 
die getrennte Verwaltung der für den Landesherrn ausgeschiedenen und der dem 
Lande verbleibenden Domänen erhebliche Kosten verursache, die bei der gemein- 
schaftlichen Verwaltung des gesamten Kammerguts größtenteils erspart würden. 
Langerfeldt 3) machte darauf aufmerksam, daß nach den letzten Kammerkassen= 
rechnungen die gesamten Domänen des Landes nür einen Ertrag von 1557 13 Tlr. 
abgeworfen hätten und daß man daher zur Beschaffung der für den fürstlichen 
Haushalt angeforderten Mittel auch auf die Forsten ihrem Hauptbestande nach ) 
werde greifen müssen. Übereinstimmend erkannte man an, daß den einfachsten 
  
1) Wilhelm Bode, geb. am 18. Mai 1779 zu Königslutter, seit 1825 Magistrats- 
direktor zu Braunschweig, in dieser Stellung um Förderung des städtischen Gemein- 
wesens, wie namentlich um Hebung des Volksschulwesens, der Wohltätigkeits= und 
Armenanstalten unablässig bemüht, daneben seinen Neigungen zu geschichtlichen Studien 
folgend, bis in seine letzten Jahre hinein schriftstellerisch vielfach tätig, im Ruhestand 
seit 1848, gest. am 20. Mai 1854. Auf dem Konvokationstage von 1829 in den 
großen Ausschuß gewählt, gehörte Bode der Ständeversammlung und dem Ausschuß, 
dem letzteren als Präsident, ununterbrochen bis 1849 an. 
2) Joh. G. Theod. Bruns, geb. am 10. Mai 1786 zu Helmstedt, 1831 Hof- 
rat am Landesgericht in Wolfenbüttel, gleich seinem Freunde und Gesinnungsgenossen 
Hettling ein scharfsinniger, gelehrter Jurist, gest. am 17. September 1835 als Direktor 
des Kreisgerichts in Braunschweig. Er war der Vater des bekannten Romanisten 
Georg Bruns in Berlin und des nicht minder berühmten Tübinger Professors der 
Chirurgie Viktor von Bruns. 
8) Jak. Friedr. Langerfeldt (Vater des späteren Ministers, Geheimrats 
Langerfeldt), geb. am 29. April 1773 zu Hannover, ursprünglich Kaufmann, aber 
schon am Beginn des 19. Jahrhunderts in der Stadtverwaltung zu Braunschweig, 
namentlich auf dem Gebiete des Armenwesens als Oberkommissar tätig, am 6. De- 
zember 1820 von der 2. Sektion der Landschaft zum Mitgliede des Landessteuer- 
kollegiums gewählt, in der Ständeversammlung von 1831 vielbeschäftigt und besonders 
in Finanzangelegenheiten sehr angesehen. Er wurde gegen Ausgang des Jahres 1832 
als Mitglied des Herzogl. Finanzkollegiums in den Staatsdienst übernommen, schied 
aus der Ständeversammlung aus und starb als Geheimer Finanzrat a. D. zu Braun- 
schweig am 15. Dezember 1849. 
*“) Gesamtertrag der Forsten damals auf 150 601 Tlr. angegeben.
	        
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