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Bundesbehörde mit den alten Urkunden und Gebräuchen
der Maurer zu vergleichen und zu einem Ganzen zu be—
arbeiten; es ist das Konstitutionenbuch, welches noch
gegenwärtig als Grundlage des freimaurerischen Thuns und
Treibens gilt; es wurde öfter im Drucke herausgegeben und
ist Jedermann zugänglich. Einen weitern Grundstein des
Wesens der Freimaurerei legte die Großloge 1724 durch
die Einsetzung eines Ausschusses für Mildthätigkeit
und betrat damit eine der schönsten Stufen des Wirkens
dieser Brüderschaft, diejenige nämlich der Hilfe in Not und
Elend, nicht nur der Brüder, sondern aller Menschen.
Die innere Gliederung des Bundes endlich wurde
vollendet durch die Einführung der Grade. Diejenigen
Brüder nämlich, welche das Amt eines Meisters, d. h.
des Ersten unter den einander gleichen Genossen oder
Gesellen, bekleidet hatten, traten nach Ablauf ihrer
Amtsdauer nicht mehr, wie früher, unter die einfachen Ge-
sellen zurück, sondern bildeten eine eigene Abteilung, die
der Meister, und anderseits wurden die Neuaufgenommenen
nicht mehr sofort Gesellen, sondern hatten vorerst einige
Zeit als Lehrlinge zuzubringen. So entstanden die drei
Grade der Meister, Gesellen und Lehrlinge, wahrscheinlich
um das Jahr 1720; andere, höhere Grade waren damals
noch unbekannt. Die Beförderung der Lehrlinge zu Ge-
sellen und dieser zu Meistern, welche vorzunehmen erst nur
die Großloge das Recht hatte, wurde bereits 1725 jeder
einzelnen Loge bewilligt.
Die nun so mit den Grundlagen ihrer Eigentümlich-
keit ausgestattete Freimaurerei breitete sich bald weiter aus.
Es traten, von reisenden englischen Maurern oder von in
England ausgenommenen Fremden gegründet, in allen
civilisierten Ländern Logen ins Leben, welche sich, wenn
sie zahlreich genug waren, baldmöglichst auch zu Großlogen
vereinigten. So entstanden 1730 die Großloge von Irland,