sehr verdächtig mit angemessenen Strafen zu belegen und
in Schranken zu halten, — nötigenfalls auch mit Anrufung der
Hülfe des weltlichen Armes.“ Begründet wurde diese Exkom--
munikation 1. durch den Umstand, daß die Freimaurer jeder
Religion und Sekte angehören und sich „mit einer gewissen
zur Schau getragenen Rechtschaffenheit begnügen“ (d. h. sie
wurden verdammt, weil sie tolerant und rechtschaffen
sind!!!), 2. dadurch, daß sie im geheimen arbeiten und sich
durch einen Eid unter Androhung der schwersten Strafen
zur Wahrung der Geheimnisse verpflichten, 3. daß sie die
schwersten Schäden nicht bloß der Ruhe des weltlichen
Staates, sondern auch dem geistlichen Wohle der Seele zu-
fügen, 4. daß sie im Widerspruche mit den bürgerlichen und
kanonischen Gesetzen stehen. Diese Behauptungen jedoch zu
beweisen, unterließ der Papst vollständig!
Die Bulle Clemens XII. wurde zwar vom Kardinal-
Staatssekretär Fir rao im Kirchenstaate bekannt gemacht,
den Freimaurern Güterkonfiskation, Todesstrafe, Nieder-
reißen ihrer Versammlungshäuser angedroht und den Kan-
didaten des Bundes bei Geld-= oder Galeerenstrafe die
Anzeige zur Pflicht gemacht; in den übrigen Ländern aber
wurde die Bulle wenig beachtet; ja der Bund nahm, seit
dem Beitritte Friedrichs des Großen (1738), der ihm sein
ganzes Leben lang treu blieb, einen so kräftigen Aufschwung,
daß Papst Benedikt XIV., von welchem erzählt wird, daß
er selbst Freimaurer gewesen, sich genötigt glaubte, die Maß-
regel Clemens XII, durch die Bulle „Providas“ von 1751
zu bestätigen. Der Erfolg war jedoch derselbe, obschon auch
die altersschwache Sorbonne (theologische Fakultät) in Paris
1748 gegen den verhaßten Bund ihren Fluch geschleudert,
hatte. Der Bund bestand nicht nur fort, sondern wuchs
sogar, obschon ihn der Felsen Petri zu zermalmen drohte,
und der letztere schwieg daher, bis er nach Wiederherstellung
des Jesuitenordens im Jahre 1814 die rechte Zeit gekommen