Full text: Die Freimauerer, deren Ursprung, Geschichte, Verfassung, Religion und Politik.

die Achtung der Welt leiteten, seiner Eigenschaft als Bruder 
huldvoll zu gedenken und Deputationen, welche ihm die 
Gefühle der Brüder übermittelten, freundlich zu empfangen, 
und diese Gesinnung dauerte unvermindert bis zum Hin— 
schiede des beinahe 91 jährigen Gründers des Deutschen 
Reiches fort. 
Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, später Kron- 
prinz von Preußen und des Deutschen Reiches, endlich, 
(leider nur für kurze Zeit) Kaiser und König Friedrich 1II., 
wurde am 5. Nov. 1853 in den Bund aufgenommen, zu 
derselben Zeit, als derselbe von Seite der Dunkelmänner 
Hengstenberg, Eckert und später Alban Stolz, sowie des 
Bischofs Ketteler die heftigsten Anfeindungen zu tragen hatte, 
und zwar mit Gutheißung und in Anwesenheit seines 
Vaters. Im Jahre 1860 erhielt er die Würde eines Ordens- 
meisters der Großen Landesloge des schwedischen Systems 
und im folgenden Jahre, nachdem sein Vater den Thron 
bestiegen, diejenige eines stellvertretenden Protektors der 
preußischen Logen. Hatte der königliche Vater, als er die 
Genehmigung zur Übernahme des Amtes als Ordensmeister 
erteilte, geäußert: „Ich wünsche, wenn mein Sohn dies 
Amt annimmt, daß er sich dann auch den Obliegenheiten 
dieses Amtes mit Ernst unterzieht,“ so war, ganz dem ent- 
sprechend, der junge Ordensmeister von seinem Eintritt ins 
Amt an eifrig bemüht, sich selbst zuerst genau über die ihm 
zugewiesenen Geheimnisse zu unterrichten. Das war nicht 
leicht. Es fehlte vielfach an klarer, sicherer Kenntnis. 
Namentlich bot die Geschichte des Ordens manche Über- 
lieferungen, die dem Wohlunterrichten bei ernster nüchterner 
Prüfung mehr als zweifelhaft erscheinen mußten. Der 
Kronprinz ließ deshalb, zunächst für seine persönliche Be- 
lehrung, die in den Archiven der Großen Landesloge vor- 
handenen Dokumente und Akten untersuchen. Als sich 
ergab, daß diese mit Sicherheit nicht weiter zurückreichten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.