Full text: Die Freimauerer, deren Ursprung, Geschichte, Verfassung, Religion und Politik.

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kommen unabhängig sind und nur teilweise, ja auch dann 
nur in gewissen Beziehungen und in sehr lockerer Weise mit 
einander Verkehr pflegen. Der Kürze wegen und in Er- 
mangelung einer bezeichnendern Benennung kann man aber 
dennoch bei dem Ausdrucke „Freimaurerbund“ bleiben, weil 
derselbe doch eine gemeinsame Quelle hat. Denn von Eng- 
land, speciell von London aus sind ursprünglich alle Länder 
mit Logen versehen worden, die sich dann aber selbständig 
vermelrten und in jedem Lande besondere Verbindungen 
von Logen bildeten, deren Unabhängigkeit von der englischen 
Großloge anerkannt wurde. Auf diese Unabhängigkeit halten 
die Freimaurer der einzelnen Länder so große Stücke, daß 
Wünsche nach einer gemeinsamen Organisation bisher nur 
sehr vereinzelt geäußert worden sind und durchaus keinen 
Anklang gefunden haben. Ja, es ist nicht einmal so weit 
gekommen, daß die verschiedenen Freimaurerbünde alle mit 
einander in Korrespondenz stehen, sondern nur einzelne mit 
einzelnen. Das höchste Zeichen der gegenseitigen Verbindung 
besteht darin, daß mehrere Logenbünde bei einander sog. 
Repräsentanten halten, eine Art von Gesandten, welche der 
Großloge, bei der sie beglaubigt sind, über die Verhältnisse 
derjenigen, von der sie beauftragt sind, Mitteilungen machen. 
Abgesehen von dieser offiziellen Verbindung giebt es noch 
eine rein private, die aber allgemein anerkannt ist, nämlich 
das Recht eines jeden ordnungsgemäß aufgenommenen 
Bruders, in jedem Lande, wohin er auf Reisen kommt, 
brüderliche Aufnahme und Besuch in allen Logen anzusprechen. 
Schon diese wahrhaft erhebende, echt humane Einrichtung 
berechtigt zur Bezeichnung der freimaurerischen Gesamtheit 
als eines Bundes oder noch besser: einer Brüderschaft. 
Der Freimaurerbund bildet daher kein einheitlich or- 
ganisiertes Ganzes. Er besitzt keine Central= oder Ober- 
behörde, weder bekannte, noch unbekannte gemeinsame Ober- 
häupter. Seine einzige Einheit besteht in dem gemein-
	        
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