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bei welcher es unmöglich ist, daß jedes Mitglied das andere
kennt, keine Anmaßung dieser Mitgliedschaft von Seite
Unberechtigter stattfinde, besitzen die Freimaurer Kenn-
zeichen, durch welche sich außer der Angehörigkeit auch
der Grad verrät, in welchem sich der Betreffende befindet.
Diese Kennzeichen bestehen in einem Worte, das auf be-
sondere Weise ausgesprochen wird, einem Zeichen, das in
verschiedenen Bewegungen der Hand besteht, und in einer
besonderen Art, die Hand des Begrüßten zu drücken. Auch
an der Art und Weise des Anklopfens, des Trinkens u. s. w.
erkennt man den Freimaurer, sofern er von dieser be-
sonderen Art Gebrauch machen will.
Außer diesen allgemeinen Eigentümlichkeiten giebt es
noch besondere, die nur einzelnen Teilen des Bundes ge-
meinsam sind. Der letztere zerfällt nämlich, in Folge seiner
Verbreitung durch Leute verschiedener Geistes= und Ge-
schmacksrichtung, in eine Anzahl von Systemen, deren
Verschiedenheit in gewissen Ceremonien besteht, welche
bei Aufnahmen, bei Beförderungen in die höheren Grade,
bei der Gedächtnisfeier verstorbener Brüder und, in ein-
facherer Weise, bei anderen festlichen Anlässen Anwendung
finden. Im letztgenannten Falle bestehen dieselben lediglich
in gewissen feierlichen Reden und Gegenreden oder Fragen
und Antworten, mit welchen die Verhandlungen eröffnet
und geschlossen werden, und welche in ähnlicher Weise schon
bei den alten Steinmetzen und auch in vielen anderen
Gesellschaften vorkamen. Den Gebräuchen der Steinmetzen
ist ursprünglich auch die Aufnahme in den ersten Grad,
den der Lehrlinge, nachgebildet, während die Aufnahmen in
die höhern Grade in weiterer Ausschmückung derselben be-
stehen. Es sind im ganzen, mit den erforderlichen Ab-
änderungen, dieselben Aufnahmegebräuche, die schon bei den
Mönchs- und geistlichen Ritterorden statt fanden. Das Vor-
Henne am Rhyn, Frrimaurer. 6