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In denjenigen Ländern, welche sich in Folge einer
elenden Sophistik mit dem System der autorisierten und
tolerierten Unzuchtshäuser beglückt haben, oder kurz: in den
Bordellstaaten, ist es eine der angelegentlichsten Sorgen
der Polizei der Haupt= u. a. größeren Städte, die Herren
der reichen und vornehmen Stände mit Futter für ihre
sexuellen Gelüste zu versehen und sie bei Ausübung derselben
liebevoll vor Ansteckung zu bewahren. Es ist daher kein
Wunder, wenn diese verzogenen Schoßkinder großstädtischer
Polizeisorge in Belgien, Holland und Frankreich auch
ihrerseits den Anspruch erheben, daß die Polizei ihretwegen
sich jener Sorge zu unterziehen habe und daß sie die weiblichen
Kinder der arbeitenden Stände, soweit sie hübsch sind, nur
dazu geschaffen glauben, ihrem Vergnügen zu dienen, und
sie für gut genug halten, zu diesem Zwecke verraten, betrogen,
verkauft, mißhandelt, entehrt, herabgewürdigt und schließlich
dem Tod im Spital oder in der Gosse überliefert zu werden.
Die Polizei der Bordellstädte ist für das Wohl ihrer reichen
und vornehmen Lieblinge so zärtlich besorgt, daß sie die
„Aufnahme“ in jene „offiziösen“ Anstalten nur nach ärztlicher
Untersuchung der dazu bestimmten Mädchen gestattet. Aber
wie sieht diese Besorgnis in der Praxis aus? Es genügt
thatsächlich, daß ein beliebiger, nicht amtlicher Arzt (oder
ein Menschenschinder, der sich so nennt), oder daß gar die
Megäre, welche die Höhle unter sich hat und als Geschäft
ausbeutet, die Untersuchung vornimmt. Es werden dabei
die oft ohne Ahnung ihrer Bestimmung verkauften Mädchen
auf die roheste Weise behandelt, ohne daß sie wissen, was
dies zu bedeuten hat.
Es wird angenommen, daß das betreffende Mädchen
ein förmliches und freiwilliges Gesuch eingebe, um als
öffentliche Prostituierte zugelassen zu werden, einen Geburt-
schein vorlege und vor dem Kommissär des Gesundheits-
Bureaus der „Sittenpolizei“ ein Verhör bestehe. In der