Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

an einen zufällig vorübergehenden Lüstling, der sie in weißem 
Kleide reizend fand und durch den sie, noch nicht 16 Jahre 
alt, in andere Umstände kam. Die andere Megäre, die 
Witwe Combay, machte mit gewählterer Kundschaft sehr 
vorteilhafte Geschäfte. Die Untersuchung gegen die Lüstlinge, 
welche diese Gelegenheiten benutzten, wurde niedergeschlagen! 
Die beiden Weiber kamen mit 3 und 1 Jahr Gefängnis 
und mit 300 und 50 Fr. Buße davon. 
Ein Waisenmädchen von 18 Jahren, das in der Kaserne 
von Zürich diente, wurde dort von einem Weibe an sich 
gelockt, in ein schlechtes Haus gebracht, dann an eine Frau 
Sehn verkauft, welches es nach Paris sandte, wo es 8 Tage 
lang im Hotel de Bäle eingesperrt wurde. Von da wurde 
das Mädchen nach Bordeaux geführt und von hier nach 
Buenos Aires eingeschifft. Auf der Fahrt suchte es bei 
den Reisenden Hilfe, und diese verschafften ihm, bei der 
Landung in Rio de Janeiro, den Schutz des schweizerischen 
Im Jahre 1886 zog der österreichische Konsul in Bombay 
von neuem die Aufmerksamkeit seiner Regierung auf den 
Mädchenhandel, welcher durch galizische Juden (man nannte 
Abraham Scharfmann, Lazar Leibowitz und Lazar Hornstein) 
dort betrieben wurde. Dieselben bemächtigten sich durch Agenten, 
die an verschiedenen Orten der Doppelmonarchie verteilt 
waren, österreichischer und ungarischer Mädchen, verschafften 
ihnen Pässe und führten sie über Alexandria nach Bombay, 
Kalkutta, Madras und Singapore aus. 
Im April 1886 bestellte ein sich Neumann nennender 
Mensch für sich, seine Frau und zwei Töchter in Bordeaux 
Plätze nach Buenos Aires. Der Agent, an den er sich 
wandte, fand, daß die Pässe der „Töchter“ gefälscht seien 
und machte Anzeige. Mann und Frau wurden verhaftet 
und die Madchen dem deutschen Konsul zur Heimbeförderung 
übergeben. Das saubere Paar hatte ihnen Stellen ver
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.