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Eheleuten Albrecht (Kue du Rampon) zwei weitere junge
Mädchen. Es erwies sich, daß diese Bande in 3 Monaten
100 Mädchen zu 90 bis 300 Fr. nach Belgien, England
und Amerika verschachert hatte. Außer den Genannten wurde
auch die Magd der Albrecht und eine Frau Alibert als
Gehilfinnen verhaftet. Am 29. Jan. 1892 erreichte die
Hand der Pariser Polizei einen gewissen Carisey und die
Frau Poinsignon, welche die Bordelle der Provinz „ver-
sorgten“ und für das Stück 60 bis 120 Fr. erhielten. Man
fand bei ihnen zwei junge Mädchen, welche die Aufgabe
hatten, wenn sie verkauft waren, ihren Käufern auf der
nächsten Station zu entfliehen und zu dem genannten Paare
zurückzukehren. Das letztere wurde wegen Verleitung zur
Unzucht und wegen Betrugs und die beiden Mädchen wegen
Betrugs allein zu kurzem Gefängnis verurteilt. Betrug an
Bordellwirten, d. h., also Anerkennung des Mädchenhandels
als eines rechtlichen Geschäftes! Wirklich sehr gut! Die
französische Republik ist also vierhundert Jahre nach der
Entdeckung Amerikas im Prinzip noch nicht über den Sklaven-
handel (mit Weißen) hinausgekommen! Was man in anderen
Fällen bestraft, nämlich den Verkauf von Mädchen, davon
bestraft man in solchen Fällen die Unterlassung, d. h. die
Nichtablieferung menschlicher Ware! — Dahin führt die
Duldung der Bordelle, d. h. die Verleihung von Privilegien
an verkommene Menschen!
Dem österreichisch-ungarischen Konsulat in Konstan-
tinopel gelang es 1892, mit Hilfe der dortigen Behörden
60 junge Mädchen aus von österreichischen Unterthanen
gehaltenen schlechten Häusern zu befreien. Dieselben waren
als Näherinnen oder Dienstboten engagiert und wurden nach
ihrer Befreiung in die Heimat gesandt.
Im August 1892 wurde in Düsseldorf ein junger Mann
in dem Augenblick verhaftet, als er ein brieflich mit Aussicht
auf Stellung dahin beschiedenes Mädchen aus Rittershausen