Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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5. auf Männer, welche anständige Damen mit oder 
Begleitung in unsittlicher Absicht belästigen. 
Alle diese Subjekte müssen unnachsichtlich verhaftet und 
nach einem verschärften Strafgesetze behandelt werden. Es 
ist dabei durchaus notwendig, von einem gewissen Humani- 
tätsdusel abzusehen und Strafen anzuwenden, deren grund- 
sätzlicher Gegner auch der Verfasser sonst ist, nämlich: Für 
Mädchenhändler die Todesstrafe durch den Strick, für 
Kuppler, Zuhälter, Louis und Hurenwirte die Prügelstrafe, 
ohne Unterschied der Geschlechter, für alle Arten von Ge- 
hilfen dieser Leute, sowie für Verleger, Verfasser und Verbreiter 
unzüchtiger Schriften und Abbildungen, Vernichtung der letz- 
teren, hohe Geldstrafen und bei Unvermögen oder im Rück- 
falle verschärftes Gefängnis von mindestens einem Jahre. — 
Das Bitternotwendigste aber sind Asyle für Mädchen, 
welche in Gefahr kommen können, verführt zu werden (oben 
S. 13) oder welche zwar verführt, aber noch nicht ganz 
verdorben sind, und Arbeitsanstalten, einerseits für 
Männer (Zuhälter) und anderseits für bereits verdorbene 
Dirnen, die auf Erregung von Argernis oder anderen Auße- 
rungen unsittlichen Verhaltens betroffen werden (oben S. 12). 
Die Sozialdemokratie giebt mit Vorliebe ihren 
curopäischen Zukunftsstaat u. a. auch als Heilmittel gegen 
die Prostitution aus, während doch das Programm ihres 
Dalai-Lamas) mit nackten Worten die Frau in das öffent- 
liche Leben hinausstößt und sie ohne Schutz der Konkurrenz 
mit dem stärkern, intelligentern, raffiniertern und skrupellosern 
Manne preisgiebt. Es ist dies nur eine von den kolossalen 
Heucheleien dieser Partei. Würde dieselbe im Falle ihres 
Sieges, wie schon aus dem bisherigen Verhalten ihrer Häupter 
hervorgeht, die in glänzenden Einkünften schwelgen, während 
die Masse der „Genossen“ darbt, — lediglich eine neue 
3 Bebel, Die Frau und der Sozialismus, 10. Aufl. Stuttg. 1892 
337 fl 
 
	        
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