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5. auf Männer, welche anständige Damen mit oder
Begleitung in unsittlicher Absicht belästigen.
Alle diese Subjekte müssen unnachsichtlich verhaftet und
nach einem verschärften Strafgesetze behandelt werden. Es
ist dabei durchaus notwendig, von einem gewissen Humani-
tätsdusel abzusehen und Strafen anzuwenden, deren grund-
sätzlicher Gegner auch der Verfasser sonst ist, nämlich: Für
Mädchenhändler die Todesstrafe durch den Strick, für
Kuppler, Zuhälter, Louis und Hurenwirte die Prügelstrafe,
ohne Unterschied der Geschlechter, für alle Arten von Ge-
hilfen dieser Leute, sowie für Verleger, Verfasser und Verbreiter
unzüchtiger Schriften und Abbildungen, Vernichtung der letz-
teren, hohe Geldstrafen und bei Unvermögen oder im Rück-
falle verschärftes Gefängnis von mindestens einem Jahre. —
Das Bitternotwendigste aber sind Asyle für Mädchen,
welche in Gefahr kommen können, verführt zu werden (oben
S. 13) oder welche zwar verführt, aber noch nicht ganz
verdorben sind, und Arbeitsanstalten, einerseits für
Männer (Zuhälter) und anderseits für bereits verdorbene
Dirnen, die auf Erregung von Argernis oder anderen Auße-
rungen unsittlichen Verhaltens betroffen werden (oben S. 12).
Die Sozialdemokratie giebt mit Vorliebe ihren
curopäischen Zukunftsstaat u. a. auch als Heilmittel gegen
die Prostitution aus, während doch das Programm ihres
Dalai-Lamas) mit nackten Worten die Frau in das öffent-
liche Leben hinausstößt und sie ohne Schutz der Konkurrenz
mit dem stärkern, intelligentern, raffiniertern und skrupellosern
Manne preisgiebt. Es ist dies nur eine von den kolossalen
Heucheleien dieser Partei. Würde dieselbe im Falle ihres
Sieges, wie schon aus dem bisherigen Verhalten ihrer Häupter
hervorgeht, die in glänzenden Einkünften schwelgen, während
die Masse der „Genossen“ darbt, — lediglich eine neue
3 Bebel, Die Frau und der Sozialismus, 10. Aufl. Stuttg. 1892
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