Full text : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Hetären,  die  aber  diesen  Namen  nicht  führen  durften,  sondern
ihn  den  reicheren  Buhlerinnen  überlassen  mußten.  Wie
bekannt,  spielten  diese  im  griechischen  Leben,  besonders  in
Athen,  eine  große  Rolle,  sie  ersetzten  den  vornehmen  und
hochstehenden  Hellenen  den  Geist,  den  sie  an  ihren  in  häus—
licher  Zurückgezogenheit  lebenden  Frauen  vermissen  mußten.
Es  war  nämlich  in  Griechenland  allgemeine  Sitte,  daß  die
ehrbaren,  d.  h.  in  der  Familie  lebenden  Frauen,  um  von
jeder  Beschädigung  ihres  guten  Rufes  frei  zu  bleiben,  auf
die  Gynaikonitis  (das  Frauenhaus)  angewiesen  und  vom  öffent—
lichen  Leben  ausgeschlossen  waren.  Die  Griechen  waren  aber
nicht  der  Art,  daß  sie  in  ihrem  vorzugsweise  öffentlichen
Leben  auf  bildenden  Umgang  mit  dem  weiblichen  Geschlechte
verzichten  konnten  und  wollten.  So  bot  ihnen  nur  das
Hetärenwesen  das,  was  heute  gemischte  Gesellschaften  bieten
—  sollen,  nämlich  geistreiche  Unterhaltung.  Natürlich  waren
bei  solcher  nur  die  besseren  Hetären  beteiligt,  d.  h.  jene,
welche  dem  Geiste  vor  materiellen  Rücksichten  und  Gelüsten
den  Vorzug  gaben.  Der  Umgang  mit  Hetären,  namentlich
den  besseren,  hatte  für  den  Mann  nichts  Ehrenrühriges,
und  selbst  die  Hetären  wurden  nur  dann  verachtet,  wenn
sie  sich  im  Pfuhle  schlechter,  d.  h.  ruhm=  und  geistloser
Gesellschaft  bewegten.  Natürlich  sahen  die  Ehefrauen  solchen
Umgang  nicht  gerne;  allein  sie  konnten  ihn  nicht  verhindern,
und  eine  Klage  dagegen  hätte  keinen  Erfolg  gehabt  und
wäre  unter  damaligen  und  dortigen  Verhältnissen  einfach
lächerlich  gewesen.  Die  Behörden  duldeten  das  Hetärenwesen
  absichtlich,  wie  es  scheint,  um  der  Übervölkerung  vorzubeugen.
  Ja  es  kommen  sogar  gerichtliche  Entscheidungen
vor,  welche  uns  staunen  machen.  Nach  athenischem  Gesetze
sollte  jede  Fremde,  welche  einen  Bürger  heiratete,  als  Sklavin
verkauft  werden.  Mit  Berufung  hierauf  wurde  die  Hetäre
Neaira,  welche  der  Athener  Stephanos  zur  Frau  genommen,
vor  Gericht  verklagt  und  bei  dieser  Gelegenheit  durch  Zeugen-