Full text : Rechtslexikon. Erster Band. Aagesen - Fungible Sachen. (2.1)

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das  dafür  angeordnete  Buch  erwirbt.  Nur  unbewegliche  Sachen
und  fruchtbringende  dingliche  Rechte,  welche  mit  dem  Tode  des
Berechtigten  nicht  erlöschen,  können  Gegenstand  einer  Hypothek
sein;  diese  kann  sich  aber  auch  auf  die  als  Zugehörungen  einer
unbeweglichen  Sache  zu  betrachtenden  beweglichen  Sachen  erstrecken.

Oeffentlichkeit  des  Hypothekenbuchs  besteht  in  so  ferne,
daß  jeder  Besitzer  einer  unbeweglichen  Sache,  jeder  darauf  eingetragene
  Gläubiger  und  jeder  Andere,  welcher  wegen  eines  mit
dem  Besitzer  oder  Gläubiger  bestehenden  Rechtsverhältnisses  ein
Interesse  glaubhaft  nachweist,  Einsicht  von  denjenigen  Stellen
des  Hypothekenbuches  nehmen  kann,  worauf  sich  sein  Interesse
bezieht.  Er  kann  auch  hievon  Auszüge  verlangen.  Unwissenheit
dessen,  was  im  Hypothekenbuche  eingetragen  ist,  zu  seiner  Entschuldigung,
  zu  seinem  Vortheil  anzuführen,  ist  daher  erfolglos.

Das  dem  Hypothekenwesen  zu  Grund  liegende  Prinzip  der
Spezialität  der  Hypotheken  beruht  darauf,  daß  jeder  Eintrag
  in  das  Hypothekenbuch  niemals  anders,  als  für  eine  der
Summe  nach  bestimmte  Forderung  auf  bestimmte  Immobilien
  geschehen  kann.

Zu  einer  Hypothek  wird  erfordert:  1.  ein  Rechtstitel  zu.
deren  Erwerbung,  welcher  entweder  in  einer  Bestimmung  des
Gesetzes  oder  in  dem  erklärten  Privatwillen  beruht,  und  2.  die
Eintragung  der  Forderung  im  Hypothekenbuch.

Die  Beurkundung  von  Verträgen  und  Schuldbekenntnissen,
auf  deren  Grund  ein  Eintrag  oder  eine  Vormerkung  im  Hypothekenbuch
  stattzufinden  hat,  oder  eine  Aenderung  eines  Eintrags
vorzunehmen  ist,  oder  durch  welche  die  gänzliche  oder  theilweise
Löschung  eines  Eintrags  bedungen  wird,  ist  ausschließlich
dem  Wirkungskreise  der  Notare  zugewiesen.  Die  Hypothekenbücher
  werden  von  den  Amtsgerichten  geführt.

Außer  den  wirklichen  Hypotheken  können  in  das  Hypothekenbuch
  auch  eingetragen  werden  Protestationen  (Verwahrungen
der  sich  nicht  sogleich  zur  Eintragung  eignenden  Rechte  und  deren.
Vortrag  in  dem  Hypothekenbuch)  und  Vormerkungen,  wenn
eine  Forderung  vorliegt,  wodurch  der  Rechtstitel  zur  Erwerbung
einer  Hypothek  begründet  und  durch  unverdächtige  Urkunden  bescheinigt
  ist,  während  die  Eintragung  der  Hypothek  selbst  wegen
Mangels  an  einer  noch  zu  ergänzenden  und  die  Wesenheit  oder
Giltigkeit  der  Handlung  nicht  betreffenden  Formalität  noch  nicht
zulässig  ist.

Wer  Gelder  gegen  Hypothek  ausleiht,  wird  wohl  thun,  sich
zuvor  durch  Einsicht  des  Hypothekenbuchs  zu  überzeugen,  welche