Full text : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

im  krankhaften  Glauben  an  Unzucht  mit  dem  Teufel,  der
sowohl  als  Incubus  wie  als  Succubus  diente,  welchem
Glauben  aber  Versammlungen  zum  Zwecke  unzüchtigen  Ver—
kehrs  unter  Menschen  in  skandalöser  Form  und  Häufigkeit  zur
Grundlage  gedient  haben  mögen,  die  man  unter  dem  Namen  der
„Hexensabbate“  übertrieb  und  fantastisch  ausschmückte.“)  Thatsächlich
  haben  in  Sektenzusammenkünften  des  Mittelalters  ge—
schlechtliche  Orgien  so  wenig  gefehlt,  daß  man  solche  ungerechter
Weise  auch  jenen  Sekten  zuschrieb,  deren  Mitglieder  in  Wirk—
lichkeit  sittlicher  lebten,  als  Glieder  der  herrschenden  Kirche.
Nimmt  man  noch  Rücksicht  auf  die  sogenannten  Narren-  und
Eselsfeste,  welche  mit  Possen  und  Unflätigkeiten  zugleich  die
Kirchen  lange  genug  schändeten,  ehe  die  Kirche  dagegen  einschritt,
so  muß  man  staunen,  wie  das  Mittelalter  Romantikern  als
eine  Zeit  idealer  Zustände  und  Bestrebungen  erscheinen  konnte.

Zwar  waren  besonders  schwere  Fälle  von  Kuppelei  und
die  mit  der  Prostitution  zusammenhängenden  Verbrechen
schon  das  ganze  Mittelalter  hindurch  mit  strengen  Strafen,
meist  Ausstellung  am  Pranger,  Abschneiden  der  Ohren  und
selbst  mit  dem  Tode  bedroht,  aber  thatsächlich  nur  selten
bestraft  worden.  Seit  dem  Anfange  des  15.  Jahrhunderts
begegnet  man  jedoch  öfteren  Bestrafungen  von  Kupplerinnen,
weniger  gewiß  in  Folge  des  Erstarkens  sittlicher  Grundsätze,
als  weil  die  herrschende  Unsittlichkeit  immer  unerträglicher
geworden  war.  Doch  konnten  diese  Strafvollziehungen  von
keiner  günstigen  Wirkung  sein,  da  man  die  Schuldigen  nicht
anders  als  ganz  nackt  zur  Strafe  führen  zu  dürfen  glaubte,
was  dem  Pöbel  ein  Fest  war  und  zu  seiner  sittlichen  Verderbnis
  nur  noch  mehr  beitrug.  Was  im  15.  Jahrhundert
vorkam,  zeigt  das  Beispiel  des  Marschalls  von  Retz,  eines
Mitkämpfers  der  Jungfrau  von  Orleans,  welcher  aus  bloßem

*)  Vergl.  darüber  des  Verf.  Buch  „Der  Teufels=  und  Hexenglaube“,

Leipz.  1892  (im  gleichen  Verlage).