der Unzucht besuchten, sollte die Hand abgehauen und ihr
Vermögen verkauft werden. Jedermann hatte das Recht,
Inhaber schlechter Häuser mit dem Stocke zu züchtigen. Im
Jahre 1507 wurde dort eine Ehebrecherin eingemauert und
ihr nur zur Darreichung der Nahrung eine kleine Offnung
gelassen; sie blieb da, bis sie starb. Die Blütezeit der
Frauenhäuser war daher in jener Zeit, welche wir behandeln,
bereits vorüber. Nicht wenig trug dazu die Sittenlosigkeit
der Klöster bei, so daß während der Reformation die Nonnen
mancher Klöster, z. B. ein Teil derjenigen des Clara-Klosters
zu Nürnberg, nichts Eiligeres zu thun hatten, als die
Frauenhäuser zu bevölkern.
Luther verurteilte die Frauenhäuser unbedingt und scharf.
In Ulm wurde das letzte Frauenhaus 1531, in Basel 1534,
in Nürnberg 1562 geschlossen, und in letzterer Stadt ver—
ordnete 1582 der Rat, daß ein Paar, das sich vor der
Hochzeit vergangen, ohne Kranz und Schleier (auf dem
Lande mit Strohkränzen) erscheinen mußte und keine Lust—
barkeiten veranstalten durfte. In Frankfurt a. M. wurden
seit 1566 die gemeinen Dirnen „geschwemmt.“ In England
unterdrückte Heinrich VIII. die Frauenhäuser und versagte
den Bewohnerinnen ein christliches Begräbnis. In Frank-
reich hoben 1560 die Stände zu Orleans die Bordelle auf.
Doch damit hatte das buhlerische Wesen überhaupt noch
kein Ende. Die Dirnen zerstreuten sich nur, wo die Frauen-
häuser aufhörten, und wurden desto gefährlicher. Vornehme
Herren hielten ihre „Courtisanen,„, die oft zierlich gebildet
waren, sich fein benahmen, luxuriös wohnten und mit Schmin-
ken und allerlei Mitteln ihre Reize zu erhalten suchten, auch
wohl ohne Bedenken das Bild der Madonna am Fenster
stehen hatten.
Manchen Ortes war aber das lüderliche Leben nicht
auf die „lichten Fröwlin“ oder „guten Dirnen", wie man
sie nannte, beschränkt. In Wien z. B. begnügte sich, wie