Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

285

32.

Regierungs-Blatt

 

 

für  das
Königreich  Württemberg.
w.—  —  —  —  —„  —
—  Dienstag  den  30.  Juni  18110.

 

·  nhalt.
Königliche  Debrete.  K.  Verordnung,  betreffeud  die  Bestrafung  der  Angriffe  auf  die  Ehre  der  Staatsierun
  (Art.  167  des  Strafgesehbuchs).  —  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienstachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  ein  der  neuesten  Gesamt-Ausgabe  der
Göthe'schen  Werke  verliehenes  Privilegium  gegen  den  Nachdruck.  —  Verzichtleistung  des  Maurers  Bauer
auf  ein  ihm  verliehenes  Patent.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Besuch  der  Landes--Universttät.  —
di.  Bekanntmachung,  die  Vertheilung  der  Prämien  für  die  Schulmeister  und  Lehrgehülfen  betreffend.
ast-n  Erledigunge
n

n.
S  gestellte  Diener.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Königliche  Verordnung,

b
etreffend  die  Bestrafung  der  Angriffe  auf  die  Ehre  der  Staats-Regierung  (Art.  167  des  Straf-Gesetzbuchs).


Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Wurttemberg.
bis  J  Vollziehung  des  Art.  167  des  Straf-Gesetzbuchs  verordnen  und  verfuͤgen  Wir
auf  weitere  Anordnung,  nach  Anhoͤrung  Un  seres  Geheimen-Raths,  wie  folgt:
K.  1.
sind  Angriffe  auf  die  Ehre  der  Staats-Regierung  (Art.  167  des  Straf-Gesehbuchs)
ihrere  den  öffentlichen  Behörden,  zu  deren  amtlicher  Kenntniß  sie  gelangen,  je  nach
oder  d  tellung,  entweder  dem  Oberamte,  in  dessen  Bezirk  das  Vergehen  veruͤbt  wurde,
er  Kreis-Regierung,  oder  dem  Ministerium  des  Innern  anzuzeigen.