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32.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
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— Dienstag den 30. Juni 18110.
· nhalt.
Königliche Debrete. K. Verordnung, betreffeud die Bestrafung der Angriffe auf die Ehre der Staatsierun
(Art. 167 des Strafgesehbuchs). — Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienstachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend ein der neuesten Gesamt-Ausgabe der
Göthe'schen Werke verliehenes Privilegium gegen den Nachdruck. — Verzichtleistung des Maurers Bauer
auf ein ihm verliehenes Patent. — Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes--Universttät. —
di. Bekanntmachung, die Vertheilung der Prämien für die Schulmeister und Lehrgehülfen betreffend.
ast-n Erledigunge
n
n.
S gestellte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
b
etreffend die Bestrafung der Angriffe auf die Ehre der Staats-Regierung (Art. 167 des Straf-Gesetzbuchs).
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg.
bis J Vollziehung des Art. 167 des Straf-Gesetzbuchs verordnen und verfuͤgen Wir
auf weitere Anordnung, nach Anhoͤrung Un seres Geheimen-Raths, wie folgt:
K. 1.
sind Angriffe auf die Ehre der Staats-Regierung (Art. 167 des Straf-Gesehbuchs)
ihrere den öffentlichen Behörden, zu deren amtlicher Kenntniß sie gelangen, je nach
oder d tellung, entweder dem Oberamte, in dessen Bezirk das Vergehen veruͤbt wurde,
er Kreis-Regierung, oder dem Ministerium des Innern anzuzeigen.